Förderung von Einzelbetrieblichen Investitionen nach der Sonderrichtlinie des Bundes
Österreichische Förderung individueller Investitionen für Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, des Tierwohls, der Umwelt und der Infrastruktur. Anträge können laufend eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit dieser Intervention werden Investitionen von Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe unterstützt, die zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Einkommen bzw. Gesamtleistung des Betriebes, des Tierschutzes und des Tierwohls, der Hygiene und Qualität bei Lebensmitteln und Futtermitteln, der Umweltwirkung und des Ressourcenschutzes, der Produktionsprozesse und internen Infrastruktur sowie der Lebens- und Arbeitsbedingungen beitragen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Zinsenzuschüsse für Agrarinvestitionskredite
Nicht förderfähige Ausgaben
- Eigenleistungen (außer eigenem Bauholz)
- Kosten für den Erwerb von Grund und Boden
- Gebrauchte Maschinen und Geräte
- Photovoltaikanlagen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag vor Beginn der Durchführung der Investitionen stellen
- Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit der Investition sicherstellen
- Bewirtschaftung von mindestens 3 ha landwirtschaftlicher Fläche ab Antragstellung
- Geeignete berufliche Qualifikation (Facharbeiter:innenprüfung oder drei Jahre Berufserfahrung)
- Betriebskonzept verpflichtend ab Projektkosten von 150 000 €
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Pläne und Baubewilligungen
- Zahlungsnachweise (Rechnungen und Zahlungsbelege)
- Betriebskonzept bei Projektkosten ab 150 000 €
Bewertungskriterien
- Wettbewerbsfähigkeit, Einkommen bzw. Gesamtleistungsfähigkeit
- Umweltwirkung und Ressourcenschutz
- Besonders tierfreundliche Haltung
- Hygiene und Qualität bei Lebens- und Futtermitteln
- Produktionsprozesse und interne Infrastruktur
- Arbeitsbedingungen und Arbeitserleichterungen
- Digitalisierung und Innovation (projektbezogene Zusatzpunkte)
Beschreibung
Die Förderung von Einzelbetrieblichen Investitionen nach der Sonderrichtlinie des Bundes in Oberösterreich unterstützt land- und forstwirtschaftliche Betriebe dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Qualitätsstandards und das Tierwohl systematisch zu verbessern. Privatpersonen, Unternehmen und Genossenschaften können laufend Anträge stellen, solange die Investitionen noch nicht begonnen wurden. Gefördert werden bauliche Maßnahmen wie tierfreundliche Stallbauten, Lager- und Wirtschaftsgebäude, technische Einrichtungen sowie Silo- und Düngersammelanlagen. Digitale und klimaschutzrelevante Innovationen, Beregnungs- und Bewässerungssysteme sowie naturverträgliche Produktionsverfahren erhalten projektbezogene Zusatzpunkte. Die maximale Fördersumme reicht von 100 000 € bis 700 000 €, abhängig vom Standardoutput und dem gewählten Fördergegenstand. Die Bundesförderung erfolgt als direkter Zuschuss und kann durch Zinsenzuschüsse für Agrarinvestitionskredite ergänzt werden. Mit einer Förderquote von bis zu 50 % werden Investitionskosten und Kreditzinsen gefördert, um Umweltwirkung, Ressourcenschutz sowie interne Infrastrukturmaßnahmen nachhaltig voranzutreiben.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist die Bewirtschaftung von mindestens 3 ha landwirtschaftlicher Fläche, die fachliche Qualifikation der Betriebsleiter:innen (Facharbeiter:innenprüfung oder drei Jahre Berufserfahrung) sowie ein wirtschaftlich tragfähiges Betriebskonzept ab Projektkosten von 150 000 €. Eigenleistungen (außer eigenem Bauholz), gebrauchte Maschinen, Photovoltaikanlagen und Grundstückserwerb sind ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt anhand festgelegter Kriterien wie Wettbewerbsfähigkeit, Tierwohl, Hygiene, Umweltwirkung und Arbeitserleichterung; Digitalisierungsmaßnahmen bringen Zusatzpunkte. Antragsunterlagen umfassen den vollständig ausgefüllten Förderantrag, Pläne und Baubewilligungen, Zahlungsnachweise und – bei größeren Projekten – ein Betriebskonzept. Die Abwicklung erfolgt über die Digitale Förderplattform der AMA, Anträge können fortlaufend eingereicht werden.