Förderung von Einzelvorhaben und Jahrestätigkeiten im Bereich Filmfestivals und Sommerkinos
Die Stadt Wien Kultur fördert Einzelprojekte und Jahrestätigkeiten von Filmfestivals, Filmreihen und Sommerkinos in Wien, die einen Beitrag zur Filmkultur der Stadt leisten. Gültig von 01.01.2014 bis unbegrenzt.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Filmfestivals, Filmreihen und Sommerkinos in Wien, um die städtische Filmkultur zu stärken und ein vielfältiges Filmangebot für die Bevölkerung zu gewährleisten.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz bzw. Hauptwohnsitz in Wien
- Juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien
- Einzelunternehmen mit Sitz in Wien
- Natürliche Personen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Wien
- Für natürliche Personen nur Einzelförderungen bis maximal 10.000 €
Beschreibung
Die Förderung richtet sich an Unternehmen, eingetragene Personengesellschaften, Einzelunternehmen und natürliche Personen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Wien, die Filmfestivals, Filmreihen oder Sommerkinos in der Stadt organisieren. Mit einem Zuschussprogramm für Einzelvorhaben und Jahrestätigkeiten trägt die Stadt Wien Kultur zur Belebung der städtischen Filmkultur bei. Gefördert werden Projekte, die das lokale Filmschaffen facettenreich abbilden, das Publikum ansprechen und den Austausch zwischen Filmschaffenden, Medienexpert:innen und Filmfreund:innen stärken. Die kontinuierliche Unterstützung ermöglicht es Veranstalter:innen, langfristige Konzepte zu entwickeln und die kulturelle Vielfalt auf großen und kleinen Leinwänden gleichermaßen zu präsentieren.
Anträge können jederzeit gestellt werden und sind unbegrenzt gültig. Voraussetzung für eine Bewilligung ist ein Sitz bzw. Hauptwohnsitz in Wien sowie die organisatorische und fachliche Eignung der Antragsteller:innen. Natürliche Personen erhalten Einzelzuwendungen bis maximal 10.000 Euro, während juristische Personen und Unternehmen auf Jahresförderungen in variabler Höhe zugreifen können. Der Zuschuss deckt in der Regel Programm-, Personal- und Sachkosten ab und leistet einen Beitrag zur qualitativen und quantitativen Weiterentwicklung des filmkulturellen Angebots. Durch die offene Einreichfrist wird Flexibilität gewährleistet, sodass sowohl etablierte Institutionen als auch Initiativen in der Wiener Filmszene von dieser Förderung profitieren können.
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