Förderung von Elternbildung
Förderung von Elternbildungsangeboten in Kärnten für gemeinnützige Einrichtungen mit Antragsmöglichkeit jederzeit und Vorlagefrist 30. April.
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Förderkriterien
Förderziel
Als Beitrag des Landes Kärnten zur Elternbildung werden seit 2019 qualitativ hochwertige Elternbildungsangebote gefördert, die Information, Selbstreflexion und Erfahrungsaustausch in verschiedenen Lebensphasen abdecken.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Qualitative Elternbildungsangebote
- Veranstaltungsreihen, Workshops, Projekte mit Information, Selbstreflexion und Erfahrungsaustausch
- Durchführung durch qualifizierte ReferentInnen
- Inhaltliche Abdeckung von Lebensphasen (Schwangerschaft bis Pubertät)
- Thematische Basisangebote (Kindesentwicklung, Erziehungsstile, Kommunikation, Konfliktmanagement, Gesundheit, Sexualität, rechtliche und ökonomische Fragen)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Subventionsantrag
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Als Zuschussprogramm im Bereich Aus- & Weiterbildung fördert das Land Kärnten seit 2019 qualitativ hochwertige Elternbildungsangebote gemeinnütziger Organisationen. Gefördert werden Veranstaltungsreihen – von Tages- und Abendworkshops über Blockveranstaltungen bis zu mehrtägigen Projekten –, die Eltern und Erziehungsberechtigte sowie weitere Betreuungspersonen in verschiedenen Lebensphasen begleiten. Die Angebote verbinden Information, Selbstreflexion und Erfahrungsaustausch und richten sich von der Schwangerschaft über das Kleinkindalter bis zur Pubertät. Dabei gewährleisten qualifizierte Referent:innen fachliche Tiefe und Kompetenz. Thematische Schwerpunkte sind Kindesentwicklung, Erziehungsstile, Beziehungsgestaltung, Kommunikation, Konfliktmanagement, ganzheitliche Gesundheit & Sexualität sowie rechtliche und ökonomische Fragestellungen. Erweiterungsmöglichkeiten umfassen Bereiche wie Medienkompetenz, Familienstrukturen und Einbindung weiterer Erziehungs- und Betreuungspersonen.
Ein Subventionsantrag kann jederzeit eingereicht werden; maßgeblich ist eine Vorlagefrist zum 30. April eines jeden Jahres. Neben dem Antrag ist ein detaillierter Finanzierungsplan vorzulegen, der die vollständige Mittelaufbringung nachweist. Erst nach schriftlicher Zusage dürfen Projekte gestartet werden. Die Unterstützung erfolgt nach den Grundsätzen von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Innerhalb von drei Monaten nach Abschluss ist ein nachvollziehbarer Verwendungsnachweis einzureichen. Damit richtet sich das Programm gezielt an gemeinnützige Träger:innen, die innovative Elternbildungsinitiativen realisieren und einen nachhaltigen Beitrag zur Familienpolitik in Kärnten leisten möchten.