Förderung von familienflankierenden Organisationen/Unternehmen
Förderung für familienflankierende Organisationen und Unternehmen in Oberösterreich zum laufenden Aufwand, Projekten und Beratungsleistungen sowie für Elternvereine und Spiegel-Spielgruppen bei traditionellen Bräuchen im Jahreskreis. Anträge fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von familienorientierten Maßnahmen durch Unterstützung des laufenden Aufwands, von Projekten und Beratungsleistungen für familienflankierende Organisationen/Unternehmen sowie von traditionellen Festen im Jahreskreis durch Elternvereine der öffentlichen Pflichtschulen und Spiegel-Spielgruppen, um Familien aktiv teilnehmen und Bräuche bewusst erleben zu lassen.
Förderfähige Ausgaben
- Materialkosten
- Externe Dienstleistungen
- Verpflegung der Teilnehmer
Nicht förderfähige Ausgaben
- Alkoholische Getränke
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Umsetzung von familienorientierten Maßnahmen
- Mindestens 50 Teilnehmer pro Veranstaltung
- Maximal zwei Feste pro Kalenderjahr
- Veranstaltungstermin zwischen 01.07.2025 und 31.12.2026
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Finanzplan inkl. Konzept
- Budgetplan/-pläne
- Einladung oder Veranstaltungsflyer
- Vereinsregisterauszug
Beschreibung
Mit der Förderung von familienflankierenden Organisationen und Unternehmen in Oberösterreich unterstützt das Familienreferat gezielt laufende Aufwendungen, innovative Projekte und professionelle Beratungsleistungen, die dazu beitragen, das familienorientierte Angebot nachhaltig zu stärken. Gefördert werden Unternehmen, Interessenverbände sowie Vereine, darunter explizit Elternvereine der öffentlichen Pflichtschulen und Spiegel-Spielgruppen, die traditionelle Bräuche im Jahreskreis organisieren. Durch die Ausgestaltung sozialer Initiativen in den Bereichen Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales werden generationenübergreifende Erlebnisse geschaffen. Fortlaufende Fördermöglichkeiten bieten Antragstellenden flexible Planungsspielräume, während die Finanzierung in Form eines direkten Zuschusses erfolgt. Ziel ist es, Familien aktive Teilhabe zu ermöglichen und kulturelle Werte lebendig weiterzugeben. Regionale Verankerung im Bundesland Oberösterreich sichert dabei lokale Identifikation.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Durchführung von Veranstaltungen mit mindestens 50 Teilnehmer:innen im Zeitraum zwischen dem 01.07.2025 und 31.12.2026. Pro Antragsteller:in können maximal zwei Feste pro Kalenderjahr beantragt werden. Zuschüsse von bis zu 300 Euro pro Fest decken Materialkosten, externe Dienstleistungen wie Expert:innen, Unterhaltungsangebote oder pädagogische Leistungen sowie die Verpflegung der Teilnehmer:innen ab; alkoholische Getränke bleiben ausgeschlossen. Für das Ansuchen sind ein detaillierter Finanzplan inklusive Konzept, Budgetplan oder -pläne, eine Einladung beziehungsweise ein Veranstaltungsflyer sowie ein aktueller Vereinsregisterauszug vorzulegen. Nach Abschluss der geförderten Maßnahmen ist die zweckentsprechende Verwendungsnachweisführung mittels eingereichter Zahlungsbelege und Kostenträgerauswertungen zu erbringen, um eine transparente Abwicklung sicherzustellen.
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