Zuschuss

Förderung von Festspielen und ähnlichen Saisonveranstaltungen

Teilfinanzierung von Festspielen und ähnlichen Saisonveranstaltungen in Österreich in den Bereichen Musik und darstellende Kunst. Gültig von 01.01.2013 bis unbegrenzt. Einreichungen laufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Unterstützung und Teilfinanzierung von Festspielen und ähnlichen Saisonveranstaltungen in Österreich in den Bereichen Musik und darstellende Kunst.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ständiger Sitz in Österreich
  • Einbringung eines Ansuchens beim zuständigen Bundesministerium
  • Eigenleistung nach Maßgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Allgemeines Antragsformular

Beschreibung

Die Teilfinanzierung von Festspielen und ähnlichen Saisonveranstaltungen in Wien unterstützt Bühnenbetrieb, freie Theaterschaffende, Festspielveranstalter:innen sowie Musiker:innen, Orchester und Ensembles bei der Durchführung von Projekten in den Bereichen Musik und darstellende Kunst. Als kontinuierliche Fördermöglichkeit in Form eines Zuschusses trägt das Programm dazu bei, kulturelle Höhepunkte nachhaltig in Österreich zu verankern. Voraussetzung ist ein ständiger Sitz in Österreich, die Einbringung eines Ansuchens beim zuständigen Bundesministerium und eine Eigenleistung entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Anträge können laufend eingereicht werden, wobei das Gültigkeitsdatum seit dem 01.01.2013 unbegrenzt ist. Der Förderschwerpunkt liegt darauf, Projekte zu ermöglichen, die ohne staatliche Unterstützung nicht oder nicht vollständig realisiert werden könnten.

Interessierte Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen reichen das allgemeine Antragsformular beim Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport ein. Eine individuelle Fristsetzung existiert nicht; Termine und Detailinformationen zu Einreichfristen sind auf der Service-Seite des Kunstministeriums abrufbar. Nach positiver Förderzusage erfolgt eine Berichterstattung und Abrechnung gemäß den Richtlinien der Förderkontrolle. Durch die Zusammenarbeit mit fachkundigen Beiräten und Jurys gewährleistet das Programm eine transparente Mittelvergabe und stärkt das lebendige Kulturleben in Wien und ganz Österreich. Diese Initiative bietet Veranstalter:innen die Chance, innovative Konzepte zu realisieren und das Publikum mit hochwertigen kulturellen Darbietungen zu bereichern.

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