Zuschuss

Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität

Bundesweite Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der Elektromobilität: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für Unternehmen, bis zu 100 % für Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Projektskizzen können jährlich bis zum 30.04. eingereicht werden.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen
Förderquote: 50% - 100%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Bereich der Elektromobilität zur Erprobung, Pilotierung, Optimierung von Ladeinfrastruktur, Recyclingverfahren, automatisierten und autonomen Elektrofahrzeugen sowie zur Stärkung der Wertschöpfungsketten.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland
  • Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung
  • Personelle und materielle Ausstattung zur Durchführung der Forschungsaufgabe
  • Fachliche Qualifikation der Antragstellenden
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Beschreibung

Als bundesweite Fördermaßnahme zur Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) gemeinsam mit dem BMWK Projekte aus den Themenfeldern Smart Cities & Regionen, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Mobilität, Digitalisierung sowie Klimaschutz. Zuwendungsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, Gebietskörperschaften, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit entsprechenden F&E-Kapazitäten in Deutschland. Gefördert werden Vorhaben zur Erprobung und Optimierung von Ladeinfrastrukturen, Recyclingverfahren, automatisierten und autonomen Elektrofahrzeugen sowie zur Stärkung der Wertschöpfungsketten. Die Förderquote beläuft sich dabei auf bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für Unternehmen und auf bis zu 100 % für Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Projektskizzen können jährlich bis zum 30. April eingereicht werden.

Die maximale Laufzeit eines Vorhabens beträgt 36 Monate. Voraussetzung für eine Bewilligung ist neben der fachlichen Qualifikation der Antragstellenden eine geeignete personelle und materielle Ausstattung sowie ein Verwertungsplan mit jährlicher Fortschreibung und Anpassung an Markt- und Technologieentwicklungen. Bei gemeinsamen Projekten ist zudem eine schriftliche Kooperationsvereinbarung vorzulegen. Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Bedingungen zusätzliche BONUS-Förderquoten erhalten, um Innovationen in der Elektromobilität weiter zu beschleunigen. Diese zukunftsweisende Unterstützung zielt darauf ab, ökologische Standards zu etablieren, den Nutzungsgrad von Elektrofahrzeugen zu erhöhen und die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren.

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