Zuschuss

Förderung von Forschung und Infrastruktur an Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen

Förderung von Forschungs- und Infrastrukturmaßnahmen an Hochschulen sowie außerhochschulischen Forschungseinrichtungen im Saarland mit EFRE-Unterstützung.

Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Saarland
Förderquote: 75% - 100%

Förderziel

Bildung fachlicher und regionaler Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte, Schaffung moderner Forschungsinfrastruktur sowie Stärkung des Innovationspotenzials saarländischer Hochschulen und außerhochschulischer Forschungseinrichtungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Gemeinkosten

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Maßnahmen überwiegend im Saarland
  • Einreichung eines detaillierten Kosten- und Finanzierungsplans
  • Nicht wirtschaftliche Tätigkeit (unabhängige Forschung, Reinvestition von Erlösen)
  • Erwartete Ergebnisse über den Stand der Wissenschaft hinaus
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Regionaler Bezug und Relevanz
  • Innovationspotenzial
  • Interdisziplinarität
  • Bezug zur Innovationsstrategie/Landeshochschulentwicklungsplan

Beschreibung

Das Förderprogramm unterstützt Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen im Saarland bei der Entwicklung fachlicher und regionaler Schwerpunkte sowie beim Aufbau moderner Forschungsinfrastrukturen. Mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden sowohl wissenschaftliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als auch apparative Ausstattung, Bauinvestitionen und Erstausstattung gefördert. Ziel ist es, das Innovationspotenzial saarländischer Bildungseinrichtungen zu stärken und Synergien zwischen verschiedenen Disziplinen zu schaffen. Besonders erwünscht sind Projekte, die interdisziplinäre Ansätze verfolgen, Methoden der Künstlichen Intelligenz integrieren oder einen Beitrag zur digitalen Transformation leisten. Einbezogen werden zudem Vorhaben im Rahmen der REACT-EU-Initiative, die zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. Dezember 2023 investierte Ausgaben berücksichtigen.

Antragsberechtigt sind alle Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, die ihre Maßnahmen überwiegend im Saarland umsetzen. Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan, der Nachweis unabhängiger Forschungstätigkeit sowie die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Die Fördersätze reichen von 75 % der zuwendungsfähigen Kosten für Einrichtungen außer­universitärer Forschung bis zu 100 % für hochschulische Projekte und REACT-EU-Vorhaben. Ab dem Bewilligungszeitpunkt darf mit der Projektdurchführung begonnen werden. Als unterstützende Kriterien gelten regionale Relevanz, Innovationspotenzial, Interdisziplinarität sowie der Bezug zur Innovationsstrategie beziehungsweise zum Landeshochschulentwicklungsplan des Saarlandes.

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