Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen (Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG individueller Zugang)
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Privatpersonen mit einem Zuschuss von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben für berufliche Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen. Antragstellung jederzeit online über das IB-Kundenportal.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung individueller und arbeitgeberunabhängiger beruflicher Weiterbildungen und ausbildungsbegleitender Zusatzqualifikationen für Privatpersonen in Sachsen-Anhalt, um berufliche Kompetenzen zu entwickeln und Beschäftigungsfähigkeit zu sichern.
Förderfähige Ausgaben
- Teilnahme- und Prüfungsgebühren
- Honorarausgaben für externe Dozenten
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
- zusätzliche Kinderbetreuungskosten
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Fachliteratur
- Barzahlungen
- Anschaffung von Immobilien
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in Sachsen-Anhalt
- natürliche Person
- abhängiges Beschäftigungsverhältnis (befristet oder unbefristet)
- Arbeitslose ohne Bezug von SGB II/III-Leistungen
- volljährige Auszubildende in Sachsen-Anhalt
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Aufschlüsselung Weiterbildungsmaßnahmen
- Erklärung zur Datenverarbeitung
- Identitätsnachweis
- Vollmacht
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Nachweis Personengruppe
- Arbeitsvertragskopie
- Angebotsnachweise
- Nachweis Zugangsvoraussetzungen
- Bestätigung Ausbildungsbetrieb oder Berufsfachschule
Bewertungskriterien
- Wirtschaftlichkeit des Angebots
- Preis-Leistungs-Verhältnis
- Qualität des Bildungsanbieters
Beschreibung
Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) zielgerichtet individuelle berufliche Weiterbildungen und ausbildungsbegleitende Zusatzqualifikationen. Gefördert werden Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt – von Beschäftigten über Arbeitslose ohne SGB II/III-Leistungen bis hin zu volljährigen Auszubildenden und Berufsschüler:innen. Modular aufgebaute Kurse, Seminare, Coachings sowie blended-learning- oder e-Learning-Formate ermöglichen eine passgenaue Qualifizierung, um fachliche, methodische und soziale Kompetenzen zu entwickeln. Dank der Unabhängigkeit von Arbeitgeber:innen kann eigenverantwortliches Lernen realisiert werden, um die berufliche Leistungsfähigkeit und -bereitschaft nachhaltig zu sichern.
Die Förderung gewährt einen Zuschuss zwischen 60 % und 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben – bis maximal 25.000 € je Projekt bei einer Laufzeit bis zu 48 Monaten. Anerkannt werden Teilnahme- und Prüfungsgebühren, Honorare für externe Dozent:innen, Fahrt- und Übernachtungskosten, zusätzliche Kinderbetreuung sowie Aufwendungen für Prüfungsstücke und Abschlussarbeiten. Nicht förderfähig sind Fachliteratur, Barzahlungen, Immobilienkäufe und rückwirkende Kosten. Eine Mindestinvestition von 1.000 € (bzw. 500 € bei Zusatzqualifikationen für Auszubildende und Schüler:innen) ist Voraussetzung. Das Antragsverfahren erfolgt vollständig digital über das IB-Kundenportal: Antragsformular, Einkommens- und Identitätsnachweise sowie Angebotsvergleiche werden online eingereicht. Die Auswahl basiert auf Wirtschaftlichkeit, Preis-Leistungs-Verhältnis und der Qualität der Bildungsanbieter:innen. Anträge sind fortlaufend möglich – eine flexible Förderlösung für alle, die individuelle berufliche Ziele wirkungsvoll voranbringen möchten.