Förderung von Investitionen im Weinbau (VwV Förderung Weinbau, Teil C und D)
Förderprogramm für Investitionen im Weinbau in Baden-Württemberg zur Unterstützung von Fusionen, Kooperationen, Betriebserweiterungen sowie Qualität und Innovation in der Kellerwirtschaft mit einem Fördersatz von 27 %. Antragstellung ab 15.07.2024 möglich, Mittelvergabe bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Budgets.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Bündelung der Verarbeitung und Vermarktung, Etablierung von qualitätsverbessernden Systemen in der Kellerwirtschaft, Umsetzung von Innovationen und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Weinbaubetrieben.
Förderfähige Ausgaben
- Maschinen und Ausstattungsgegenstände
- Nicht bewegliche Güter
- Machbarkeitsstudien
- Allgemeine Kosten
- Nebenkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Einfache Ersatzinvestitionen
- Kosten für Finanzierung und Kreditbeschaffung
- Versicherungsprämien
- Zinsen
- Pachten
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebssitz in Baden-Württemberg
- Investition muss die Gesamtleistung des Betriebs verbessern
- Vorlage rechtsgültiger Fusions-/Kooperationsvereinbarungen oder Nachweis einer umfangreichen Betriebserweiterung (≥10 ha und ≥15 % in fünf Jahren)
- Finanzierungskonzeption
- Nachweis der fachlichen Qualifikation
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Fusions-/Kooperationsvereinbarungen oder Konzept zur Betriebserweiterung
- Finanzierungskonzeption
- Nachweis der fachlichen Qualifikation
- Bewertung durch Dritte bei Zuwendungen über 200.000 €
Bewertungskriterien
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
- Innovation in Kellerwirtschaft und Vermarktung
- Bündelung der Verarbeitung und Vermarktung
Beschreibung
Das Programm fördert Investitionen im Weinbau in Baden-Württemberg mit dem Ziel, durch Bündelung der Verarbeitung und Vermarktung sowie die Etablierung qualitätsverbessernder Systeme in der Kellerwirtschaft die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu stärken. Zuschüsse werden für Vorhaben im Zusammenhang mit Fusionen, Kooperationen und umfangreicher Betriebserweiterung (Teil C) sowie für Maßnahmen zur Qualität und Innovation in der Keller- und Vermarktungstechnik (Teil D) gewährt. Anerkannt sind Unternehmen und Genossenschaften mit Sitz in Baden-Württemberg, insbesondere Erzeugerorganisationen, Kellereien und Weinbaubetriebe. Der Fördersatz beträgt 27 % der förderfähigen Ausgaben bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € (bzw. 5.000 € bei Machbarkeitsstudien), die Laufzeit ist auf 36 Monate begrenzt. Anträge können ab dem 15.07.2024 bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel gestellt werden.
Voraussetzung für den Zuschuss ist unter anderem der Nachweis einer Gesamtleistungsverbesserung, rechtsgültige Fusions-/Kooperationsvereinbarungen oder eine Betriebserweiterung von mindestens 10 ha und 15 % Rebfläche in fünf Jahren. Eine fachliche Qualifikation sowie eine Finanzierungskonzeption sind beizubringen, bei Zuwendungen über 200.000 € ist eine Fremdbewertung erforderlich. Gefördert werden Anschaffungen von Maschinen, Ausstattungsgegenständen, nicht beweglichen Gütern, Machbarkeitsstudien sowie allgemeine und Nebenkosten. Nicht förderfähig sind einfache Ersatzinvestitionen, Finanzierungskosten, Versicherungsprämien, Zinsen, Pachten, Grunderwerb, Umsatzsteuer, Abschreibungen und Eigenleistungen. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie Innovationsgrad, Bündelung von Verarbeitung und Vermarktung sowie Stärkung der Marktposition.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.