Förderung von Investitionen in der Seefischerei (FIS-BMEL)
Zuschussförderung für deutsche Unternehmen der Seefischerei zur Modernisierung und zum Kauf gebrauchter Fischereifahrzeuge mit Fokus auf Gesundheits-, Umwelt- und Energieeffizienzmaßnahmen. Bundesweit. Förderquote 50 %.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Seefischerei zu verbessern, die Grundversorgung des Markts mit Fischereierzeugnissen sicherzustellen, die nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen zu unterstützen und die Wirtschaft in Küstenregionen zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Ersterwerb eines Fischereifahrzeugs
- Austausch oder Modernisierung einer Haupt- oder Hilfsmaschine
- Erhöhung der Bruttoraumzahl eines Schiffes
- Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz
- Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt und Artenschutz
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Reparaturen, Wartungs- und Überholungsarbeiten, Unterhaltungsmaßnahmen, reine Ersatzbeschaffungen
- Gebrauchte Teile
- Eigenleistungen in Form von Arbeits- und Sachleistungen
- Aufwendungen, die den Versicherungswert des Fahrzeugs übersteigen
- Bordeinrichtungen ohne Bezug zur Seefischerei (außer Diversifizierung)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland
- Mitgliedschaft in einer anerkannten Fischerei-Erzeugerorganisation (Ausnahmen möglich)
- Wirtschaftlich stabil und zuverlässig geführt
- Keine laufenden Insolvenz- oder Zwangsvollstreckungsverfahren
- Fischereifahrzeug mind. 12 m (bei Ostseefischerei mind. 8 m), in deutschem Seeschiffsregister oder Fischereiamt registriert
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag bei der zuständigen Landesbehörde
- Nachweis der Mitgliedschaft in einer Fischerei-Erzeugerorganisation
- Nachweis der wirtschaftlichen Stabilität (z. B. Jahresabschluss)
- Fahrzeugdokumente (Registrierung, Vermessungsnachweis, Eintragung in EU-Fahrzeugkartei)
- Finanzierungs- und Investitionsplan
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit EMFAF-Vorgaben und operationellen Programmen
- Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der Fischereiressourcen
- Verbesserung der Energieeffizienz
- Wirtschaftliche Stabilität und Zuverlässigkeit
Beschreibung
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat stellt im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) bundesweite Zuschüsse zur Modernisierung und zum Erst- oder Wiedererwerb von gebrauchten Fischereifahrzeugen bereit. Gefördert werden Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz, zum Schutz der Meeresumwelt, zur Steigerung von Hygiene-, Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen sowie zur Diversifizierung der betrieblichen Tätigkeit und Direktvermarktung von Fischereierzeugnissen. Die Zuwendungshöhe beträgt grundsätzlich 50 % der förderfähigen Ausgaben, die sich je nach Schiffstyp und Bruttoraumzahl auf Mindestbeträge zwischen 10 000 und 200 000 EUR belaufen. Ausnahmen gelten für Ausrüstungsmaßnahmen zur Fischereikontrolle und nachhaltige Fangtechnik, bei denen keine Mindestinvestitionssumme vorgeschrieben ist. Eine Bindungsfrist von fünf Jahren und eine zehnjährige Nutzungsdauer sind für ein dauerhaft wirksames Modernisierungsergebnis sicherzustellen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Seefischerei mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland, die Mitglied einer anerkannten Fischerei-Erzeugerorganisation sind und deren Fischereifahrzeug mindestens 12 m (bei Ostseefischerei 8 m) misst sowie in deutschem Seeschiffsregister eingetragen ist. Stabile wirtschaftliche Verhältnisse ohne Insolvenzverfahren müssen nachgewiesen werden. Voraussetzungen wie EU-Vermessungsnachweis, Eintragung in die EU-Fischereifahrzeugkartei und ein Finanzierungs- und Investitionsplan sind Bestandteil des Förderantrags an die zuständige Landesbehörde. Ziel der Förderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Flotte zu erhöhen, die nachhaltige Nutzung der Ressourcen zu unterstützen und die maritime Wirtschaft in Küstenregionen zu stärken. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
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