Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen (Umweltinnovationsprogramm)
Bundesweite Förderung großtechnischer Demonstrationsvorhaben in Deutschland zur Verminderung von Umweltbelastungen mit Investitions- oder Zinszuschuss. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Umweltinnovationsprogramm fördert großtechnische Pilotvorhaben mit Demonstrationscharakter, die erstmals umweltentlastende technische Verfahren in der Praxis umsetzen. Ziel ist es, ökologische und ökonomische Anforderungen zu vereinen, Multiplikatoreffekte zu erzielen und die Verbreitung innovativer Verfahren in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zu beschleunigen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Maschinen und Anlagen
- Baukosten für Demonstrationsanlagen
- Kosten der Inbetriebnahme
- Messungen zur Erfolgskontrolle
Nicht förderfähige Ausgaben
- Grunderwerb
- Eigenleistungen und interne Personalkosten
- Regelmäßige Betriebsmittel
- Routine-Messungen
- Kredit- oder Finanzierungskosten
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte in Deutschland
- Abgeschlossene Forschung und Entwicklung
- Nachweis des Demonstrationscharakters im großtechnischen Maßstab
- Innovative umweltentlastende technische Verfahren
- Einreichung einer Projektskizze vor Vorhabenbeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze
- Antragsformular
- Finanzierungsplan
- Technische Beschreibung des Vorhabens
- UBA-Stellungnahme (Kurzvotum)
- Selbsterklärung zur KMU-Definition
- Jahresabschlüsse
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Umweltentlastungspotenzial
- Übertragbarkeit des Verfahrens
Beschreibung
Förderziel und Programmprofil
Das Umweltinnovationsprogramm unterstützt Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland dabei, erstmals umweltentlastende Großtechnologien im Praxismaßstab zu realisieren. Gefördert werden großtechnische Pilotvorhaben mit Demonstrationscharakter in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Smart Cities, Digitalisierung, Forschung, Innovation sowie Umwelt- und Naturschutz. Ziel ist es, ökologische und ökonomische Anforderungen zu vereinen, Multiplikatoreffekte zu erzielen und die Verbreitung innovativer Verfahren zu beschleunigen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) genießen hierbei eine Priorität, ebenso kommunale Träger und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Anträge können jederzeit bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden.
Fördermodalitäten und Teilnahmevoraussetzungen
Gefördert wird in Form zinsverbilligter Kredite oder nicht rückzahlbarer Investitionszuschüsse mit Förderquoten von 20 % bis 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Berücksichtigt werden unter anderem Investitionskosten für Maschinen, Anlagen, Baukosten für Demonstrationsanlagen, Inbetriebnahmekosten sowie Messungen zur Erfolgskontrolle. Voraussetzungen sind eine Betriebsstätte in Deutschland, abgeschlossene FuE-Phase, Nachweis des großtechnischen Demonstrationscharakters und innovative umweltentlastende Verfahren. Vor Vorhabenbeginn ist eine Projektskizze einzureichen. Zur vollständigen Antragstellung gehören neben Antragsformular und Projektskizze ein Finanzierungsplan, eine technische Beschreibung, eine Kurzvotum-Stellungnahme des Umweltbundesamtes, eine Selbsterklärung zur KMU-Definition sowie Jahresabschlüsse. Nicht förderfähig sind Grunderwerb, interne Personalkosten, regelmäßige Betriebsmittel, Kreditkosten und Umsatzsteuer. Die Abwicklung übernimmt die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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