Förderung von Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und Sicherung der Beschäftigung im Zuge der Beendigung der Verstromung von Steinkohle am Standort Wilhelmshaven (RL Strukturhilfen WHV)
Wenn Sie in Wilhelmshaven oder angrenzenden Gemeinden investive Vorhaben zur Bewältigung des Strukturwandels durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Niedersachsen unterstützt mit Bundesmitteln den Strukturwandel am Standort Wilhelmshaven nach Beendigung der Verstromung von Steinkohle. Gefördert werden Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur, wie z.B. Flächenakquisition, energetische Sanierung, Verkehrsinfrastruktur, öffentliche Fürsorge, Städtebau, Digitalisierung, touristische Infrastruktur, Forschung, Klima- und Umweltschutz sowie Naturschutz. Ziel ist es, die Beschäftigung zu sichern und neuen wirtschaftlichen Mehrwert in der Region zu schaffen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastruktur
- Erwerb und Herrichtung von Flächen
- Energetische Sanierung
- Planungs- und Baukosten
- Fachliche Prüfungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionen in öffentliche Verkehrswege bei wirtschaftsnaher Infrastruktur
- Verkehrsinvestitionen im Bereich von Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen
- Nicht investive Maßnahmen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind die Stadt Wilhelmshaven, die unmittelbar angrenzenden Gemeinden Sande, Schortens, Wangerland und der Landkreis Friesland
- Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen oder nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind
- Bei Beteiligung von Gewerbebetrieben muss der Anteil der kommunalen und/oder steuerbegünstigten Beteiligten überwiegen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Text der RL Strukturhilfen Wilhelmshaven (PDF)
- Antragsvordruck (PDF)
- Hinweise zur Antragstellung (PDF)
- Unterlagen zur baufachlichen Pruefung (PDF)
- Erlass Richtlinienaenderung 1.1.2024 (PDF)
- Erlass Richtlinienaenderung 20.06.2024 (PDF)
Bewertungskriterien
- Schaffung und Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Fördergebiet
- Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Verbesserung der Standortattraktivität
- Nutzbarkeit der Investitionen unter Berücksichtigung künftiger demografischer Entwicklungen
- Vereinbarkeit der Investitionen mit den Nachhaltigkeitszielen
Beschreibung
Die Strukturhilfen WHV fördern investive Maßnahmen in Wilhelmshaven und den angrenzenden Gemeinden, um aktiv den Strukturwandel nach der Beendigung der Steinkohleverstromung zu meistern und Arbeitsplätze zu sichern. Dieses Förderprogramm unterstützt öffentliche Einrichtungen und steuerbegünstigte Organisationen bei Projekten zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur, beispielsweise in den Bereichen Flächenakquisition, energetische Sanierung, Digitalisierung, Verkehrsoptimierung, Städtebau sowie Klima- und Umweltschutz.
Mit einem Zuschussanteil von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben trägt das Programm dazu bei, den Übergang zu zukunftsfähigen Wirtschaftsstrukturen nachhaltig zu gestalten. Entscheidend sind dabei Kriterien wie der Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, eine diversifizierte Wirtschaftsstruktur sowie die Vereinbarkeit mit Nachhaltigkeits- und Klimaschutzzielen. Die Antragstellung erfolgt vor Projektbeginn, wobei detaillierte Unterlagen und fachliche Prüfungen verlangt werden.