Zuschuss

Förderung von Jugendtreffs

Förderung von Neubau, Umbau, Adaptierung und Ausgestaltung von Jugendtreffs in Niederösterreich. Anträge können jederzeit gestellt werden. Gültig ab 01.03.2020, bis auf Weiteres.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2020
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Neubau, Umbau oder Ausbau bzw. Adaptierung oder Ausgestaltung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles zum Jugendtreff werden gefördert.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Neubau, Umbau und Adaptierung
  • Kosten für Ausgestaltung (Einrichtungsgegenstände, Gebrauchsgegenstände)

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Verfügungsberechtigung über das Objekt (Kaufvertrag, Grundbuchsauszug oder Mietvertrag)
  • Baubewilligung
  • Finanzierungsplan und Kostenvoranschläge
  • Unterfertigung einer Förderungserklärung
  • Besichtigung des Objektes (bei Um-/Ausbau, Adaptierung und Ausgestaltung)
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Benützungsbewilligung
  2. Besichtigungsnachweis
  3. Saldierte Rechnungen oder Kostenvoranschläge (je nach Fördergegenstand)

Beschreibung

Seit dem 1. März 2020 bietet eine Initiative der NÖ Landesregierung die Möglichkeit, Jugendtreffs in Niederösterreich baulich und gestalterisch zu realisieren. Gefördert werden Neubau, Umbau, Ausbau, Adaptierung sowie die Ausstattung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, um attraktive Treffpunkte für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Dabei stehen nicht nur infrastrukturelle Verbesserungen im Fokus, sondern auch die soziale Teilhabe und Eigenverantwortung junger Menschen. Sowohl großflächige Projekte im Sinne des Städtebaus als auch kleinere Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinschaftlichen Miteinanders können unterstützt werden. Dieses Programm fördert eine nachhaltige Jugendarbeit und leistet einen Beitrag zur Stärkung des Zusammenhalts in ländlichen wie urbanen Regionen.

Das Zuschussmodell richtet sich an gemeinnützige Träger:innen, Vereine sowie rechtlich nicht organisierte Gruppen von Jugendlichen, die über eine nachweisbare Verfügungsberechtigung verfügen. Erforderlich sind unter anderem eine Baubewilligung, ein Finanzierungsplan mit detaillierten Kostenvoranschlägen sowie die Unterfertigung einer Förderungserklärung. Zusätzlich sind ein Besichtigungsnachweis und die Einhaltung des Jugendschutzes gemäß NÖ Jugendgesetz § 11 ff. vorzulegen. Zu den einzureichenden Unterlagen zählen neben der Baubewilligung auch Benützungsbewilligungen beziehungsweise saldierte Rechnungen oder Kostenvoranschläge sowie Nachweise über Kaufvertrag, Grundbuchauszug oder Mietvertrag. Förderfähige Ausgaben umfassen Bau- und Anpassungskosten sowie Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände. Anträge können an jedem Werktag ohne Fristende eingereicht werden, wodurch Träger:innen kurzfristig und flexibel ihre Projekte umsetzen können. Das Instrument deckt Förderbereiche wie Kinder und Jugendliche, Infrastruktur, Arbeit & Soziales sowie Städtebau ab und ist ausschließlich gemeinnützigen Organisationen vorbehalten.

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