Förderung von Jugendverbänden
Förderung von Rechtsträgern der verbandlichen Jugendarbeit in der Steiermark zur Aufrechterhaltung der Leistungsstruktur und Durchführung von Projekten. Anträge für die Jahrestätigkeit des folgenden Jahres sind bis 31.10. des laufenden Jahres einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Sicherstellung eines qualitätsvollen außerschulischen und außerberuflichen Angebotes für Kinder und Jugendliche sowie zielgerichtete finanzielle Unterstützung im Bereich der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitglied im Steirischen Landesjugendbeirat
- Einhaltung der Fördervorgaben und Kriterien gemäß Steiermärkischem Jugendgesetz und Jugendförderungsrichtlinie
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Aktuelles Förderungsansuchen
- Gewaltschutzkonzept
- De-minimis-Erklärung (falls erforderlich)
Beschreibung
Die Förderung von Jugendverbänden in der Steiermark richtet sich an nicht gewinnorientierte Interessenverbände und sonstige Vereine, die als Rechtsträger:innen der verbandlichen Jugendarbeit Mitglied im Steirischen Landesjugendbeirat sind. Ziel ist die Aufrechterhaltung der Leistungsstruktur und die Durchführung innovativer Projekte, um ein qualitätsvolles außerschulisches und außerberufliches Angebot für Kinder und Jugendliche sicherzustellen. Thematisch stehen das Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie, die Förderung von Arbeit und Sozialem sowie die vielseitige Begleitung junger Menschen im Mittelpunkt. Als kontinuierlich abrufbare Zuschussförderung schafft dieses Programm eine verlässliche Basis zur Entwicklung nachhaltiger Strukturen in der regionalen Jugendarbeit.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Einhaltung der Bestimmungen des Steiermärkischen Jugendgesetzes sowie der Jugendförderungsrichtlinie. Dem aktuellen Förderungsansuchen sind ein verbindliches Gewaltschutzkonzept und gegebenenfalls eine De-minimis-Erklärung beizulegen. Anträge für die Jahrestätigkeit des folgenden Jahres sind bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres einzureichen. Die Mittel werden als direkte Zuschüsse vergeben und erfordern nach Abschluss einen Tätigkeitsbericht zur Verwendungsnachweisprüfung. Dieses Angebot steht ausschließlich gemeinnützigen Organisationen in der Steiermark offen und unterstützt gezielt die verbandliche Kinder- und Jugendarbeit.