Zuschuss

Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, bei öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen (Richtlinie „Klimaschutz und Energieeffizienz“)

Wenn Sie in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Einsparung von Energie umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Klimaschutz Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: Niedersachsen
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: bis zu 2.000.000 €
Förderquote: 30% - 70%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Das Land Niedersachsen fördert Maßnahmen zur energieeffizienten Sanierung von Nichtwohngebäuden, Investitionen in energieeffiziente bzw. treibhausgasmindernde Produktionsprozesse, die Errichtung von Wärmenetzen sowie die Organisation betrieblicher Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke. Ziel ist es, Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Kultureinrichtungen zu senken und einen Beitrag zur Klimaneutralität in Niedersachsen zu leisten.

Förderfähige Ausgaben

  • Baukosten
  • Anschaffungs- und Herstellungsausgaben
  • Technische Ausstattungen
  • Indirekte Ausgaben (7% Pauschale)
  • Personalausgaben (bei Netzwerkprojekten)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Schuldzinsen
  • Grunderwerbskosten
  • Umsatzsteuer (als Vorsteuer abziehbar)

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Investitionsort in Niedersachsen
  • Nachweis der erwarteten Energieeinsparung und CO2-Reduktion
  • Eigentum an den förderfähigen Anlagen oder Gebäuden
  • Gesicherte Gesamtfinanzierung des Projekts
  • Antragstellung vor Projektbeginn
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Energieeffizienzprognose
  4. Nachweis des Eigentums
  5. Antragsformular (Originalausfertigung)

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Qualitätskriterien
  • Energieeinsparung pro investiertem Euro
  • CO2-Reduktionsziel

Beschreibung

Das Förderprogramm des Landes Niedersachsen zielt darauf ab, klimafreundliche Maßnahmen in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Kultureinrichtungen voranzutreiben. Im Fokus stehen dabei die Senkung des Energieverbrauchs sowie die Reduktion von Treibhausgasemissionen. Gefördert werden unter anderem die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse sowie die Errichtung moderner Wärmenetze. Zudem werden betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke unterstützt, in denen mehrere kleine und mittlere Unternehmen gemeinsam ambitionierte Umweltziele formulieren und umsetzen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zwischen 30 % und 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, wobei die maximale Fördersumme bei bis zu 2.000.000 EUR liegt. Voraussetzung ist, dass die förderfähigen Anlagen oder Gebäude im Besitz der Antragstellenden sind und der Investitionsort in Niedersachsen liegt.

Die Maßnahme bietet eine attraktive Möglichkeit, bestehende Betriebs- und Gebäudestrukturen nachhaltig zu modernisieren und zugleich neue Technologien zu integrieren. Neben der energetischen Sanierung kommt vor allem auch der innovative Ansatz im Bereich treibhausgasmindernder Verfahren zum Tragen, wobei der Einsatz erneuerbarer Energien unverzichtbar ist. Die Förderung unterstützt derartige Investitionen mit einem aus EFRE-Mitteln und ergänzenden Landesmitteln finanzierten Zuschuss, der zur Wettbewerbsstärkung und zur Verbesserung der Umweltbilanz beiträgt. Entscheidend bei der Projektbewertung sind unter anderem der Innovationsgehalt, die Nachhaltigkeitsaspekte sowie der zu erwartende Energieeinsparungseffekt, ausgedrückt als Einsparung pro investiertem Euro.

Potenzielle Antragsteller:innen müssen ihren Förderantrag vor Beginn des Projekts einreichen und dabei eine umfangreiche Dokumentation vorlegen. Zu den erforderlichen Unterlagen zählen unter anderem eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan sowie eine Prognose zu den erwarteten Energieeinsparungen und CO2-Reduktionen, die durch eine qualifizierte Energieeffizienzexpert:in belegt werden. Die Antragstellung erfolgt zu festgelegten Stichtagen – jeweils am 1. März und 1. September – was eine transparente und strukturierte Bearbeitung sicherstellt. Durch die Inanspruchnahme dieser Förderung wird nicht nur ein signifikanter Beitrag zum Klimaschutz und zur Energieeffizienz geleistet, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der geförderten Einrichtungen in Niedersachsen nachhaltig gestärkt.

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