Förderung von Kunststoffbelägen bei im Fiaker- und Pferdemietwagen-Fahrdienst verwendeten Pferden
Förderung von Kunststoffbeschlägen für Fiakerpferde in Wien zur Reduzierung von Straßenabnutzung und Verbesserung des Tierwohls. Anträge von 01.04.2024 bis 31.03.2028 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Verringerung der Abnutzung des Fahrbahnbelags durch Fiaker- und Pferdemietwagen-Pferde und Erhöhung des Tierwohls durch gelenkschonende Kunststoffbeschläge.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Kunststoffbeschläge
- Kosten für Hufschmiedeleistungen
- Kosten für tierärztliche Gutachten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Entgangene Gewinne
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Konzession zum Betrieb eines Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmens in Wien
- Vorlage eines tierärztlichen Gutachtens gemäß Beilage G
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Förderantrag
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Tierärztliches Gutachten
- Rechnung über Beschläge
- Nachweis über Einsätze der Pferde
Beschreibung
Die Förderung unterstützt Fiakerbetreiber:innen in Wien bei der Umstellung auf gelenkschonende Kunststoffbeläge für Pferde im Fiaker- und Pferdemietwagen-Fahrdienst. Ziel ist es, durch die Verwendung speziell geprüfter Kunststoffbeschläge die Abnutzung des Fahrbahnbelags zu reduzieren und gleichzeitig das Tierwohl nachhaltig zu verbessern. Antragsberechtigt sind natürlich und juristisch selbstständige Personen sowie Personengesellschaften mit gültiger Konzession gemäß Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetz. Förderfähig sind Aufwendungen für Kunststoffbeschläge, Hufschmiedeleistungen und tierärztliche Gutachten; entgangene Gewinne bleiben unberücksichtigt. Pro Pferd kann eine maximale Fördersumme von bis zu 4.000 € und jährlich maximal 65.000 € pro Betrieb beantragt werden. Die Projektdauer beträgt bis zu 36 Monate, wobei die Frist für die Antragstellung vom 1. April 2024 bis zum 31. März 2028 läuft.
Für die Antragstellung sind ein Online-Förderantrag, ein amtlicher Lichtbildausweis, ein tierärztliches Gutachten gemäß Beilage G, eine Rechnung über die Beschläge sowie der Nachweis über den Einsatz der Pferde vorzulegen. Die Verwendung der Beschläge muss tierschutzgerecht dokumentiert sein, und mindestens vier Hufe eines Pferdes sind mit Kunststoffbeschlägen zu versehen. Die Berichte erfolgen halbjährlich, einschließlich aktueller tierärztlicher Gutachten und Fahrtenbüchern. Durch die Förderung werden nicht nur Straßenschäden minimiert und Sanierungsaufwand verringert, sondern auch eine bessere Trittsicherheit für Fußgänger:innen geschaffen. Die Abwicklung erfolgt kostenfrei über die Wirtschaftskammer Wien – Wirtschaftsservice/Förderservice, finanziert aus den Mitteln der Stadt Wien.
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