Förderung von landesbedeutsamen Buslinien im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
Das Land Niedersachsen gewährt Zuschüsse zur Finanzierung landesbedeutsamer Buslinien im ÖPNV für Aufgabenträger. Betriebsleistungen werden bis zu 5 Jahre gefördert. Betriebsaufnahme der Buslinien muss vor dem 31.12.2026 erfolgen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Aufgabenträgern des ÖPNV bei der Bestellung von Betriebsleistungen auf landesbedeutsamen Buslinien, um SPNV-Lücken zu schließen und die Anbindung von Mittel- und Oberzentren zu verbessern, wo eine Schienenausweitung nicht wirtschaftlich machbar ist.
Förderfähige Ausgaben
- Deckung des Betriebskostendefizits für Buslinien
- Anschubfinanzierung
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind niedersächsische ÖPNV-Aufgabenträger und Aufgabenträger anderer Bundesländer für Betriebsleistungen in Niedersachsen
- Buslinien müssen Mittelzentren oder Orte mit hohem Verkehrsaufkommen an Oberzentren bzw. SPNV-Stationen anbinden oder räumliche Lückenschlüsse im SPNV-Netz gewährleisten
- Eingesetzte Fahrzeuge müssen den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen
- Betriebsleistungen müssen in Niedersachsen erbracht werden
- Verkehr kann mit vorhandenen Leistungen nicht befriedigend bedient werden
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Förderrichtlinie mit Anlagen
- Nachweis der Betriebsleistungsbestellung
Beschreibung
Das niedersächsische Förderprogramm „Förderung von landesbedeutsamen Buslinien im ÖPNV“ richtet sich an Aufgabenträger:innen des öffentlichen Personennahverkehrs, darunter Landkreise und Kommunen, und bietet kontinuierliche Zuschüsse für die Bestellung von Betriebsleistungen auf strategisch wichtigen Busstrecken. Mit dem Ziel, SPNV-Lücken zu schließen und Mittel- sowie Oberzentren an das Schienennetz anzubinden, werden barrierefreie und kundenfreundliche Busverbindungen mit SPNV-ähnlichen Fahrqualitäten gefördert. Dabei garantiert die Förderdauer von bis zu 60 Monaten eine langfristige Planungssicherheit, sofern die Linien bis spätestens 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen und im Regelfall stündliche Taktverkehre anbieten. Ausgestattet mit modernen Niederflurbussen, Klimaanlagen und WLAN, sorgen die geförderten Linien für erhöhte Fahrgastzufriedenheit und nahtlose Umstiege. Eine Evaluation sichert die zukünftige Weiterführung und fortlaufende Anpassung des Programms.
Zuwendungsberechtigt sind niedersächsische und überregional tätige ÖPNV-Aufgabenträger:innen, insbesondere Landkreise und Kommunen, die in Niedersachsen Busverbindungen mit besonderem Verkehrsaufkommen oder räumliche Lückenschlüsse im SPNV-Angebot realisieren. Es kommt dort zum Einsatz, wo vorhandene Verkehrsleistungen den Bedarf nicht ausreichend bedienen, und setzt Anreize, innovative Bussysteme in strukturschwachen Räumen zu entwickeln. Gefördert werden die Deckung des Betriebskostendefizits sowie Anschubfinanzierungen im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge. Voraussetzung ist die Bestellung der Betriebsleistungen für mindestens drei Jahre sowie die Erbringung in Niedersachsen mit barrierefreien Fahrzeugen nach den festgelegten Bedien- und Qualitätsstandards. Der Zuschuss beträgt bis zu 1,46 € pro Fahrplankilometer zuzüglich 0,10 € Anschubfinanzierung. Ein fester Antragsschluss entfällt; einzig die Betriebsaufnahme muss vor dem 31. Dezember 2026 erfolgen. Für die Antragstellung sind Antragsformular, Förderrichtlinie mit Anlagen und Nachweis der Betriebsleistungsbestellung vorzulegen.