Zuschuss

Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs (RL Lastenfahrrad)

Das Förderprogramm des Freistaats Sachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, Vereine und Kommunen bei der Neuanschaffung von gewerblich und institutionell genutzten Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs mit pauschalen Zuschüssen von 500 € bzw. 1.500 €. Das Programm ist bis auf Weiteres ausgesetzt.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.12.2020
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Unternehmensgröße: Kleinstunternehmen und kleine sowie mittlere Unternehmen
Fördersumme: 500 € pro Lastenfahrrad, 1.500 € pro Lastenpedelec

Förderziel

Ziel ist die Verbesserung der Lebens-, Umfeld- und Umweltqualität durch die Verlagerung von Lastentransporten auf nachhaltige Nahmobilität mittels Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs im Freistaat Sachsen.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffungskosten von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Versandkosten
  • Beratungsleistungen
  • Finanzierungsmodelle (Leasing, Mietkauf)
  • sonstige Nebenkosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
  • Kleinstunternehmen, KMU, Vereine, Kommunen oder Zweckverbände (keine politischen Parteien)
  • Neuanschaffung von fabrikneuen Lastenfahrrädern oder Lastenpedelecs
  • Zuladung zwischen 40 kg und 150 kg
  • maximal 5 Fördergegenstände pro Antragsteller und Jahr
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
  2. Subventionserhebliche De-minimis-Erklärung
  3. Datenschutzhinweis gemäß DSGVO
  4. Kopie des Gewerbescheins oder Handelsregisterauszugs oder Nachweis Finanzamt
  5. Angebotsunterlagen
  6. Produktdatenblatt des Herstellers

Bewertungskriterien

  • Zeitliche Reihenfolge des Eingangs des vollständigen Antrags

Beschreibung

Das Förderprogramm des Freistaats Sachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, Kleinstunternehmen, eingetragene Vereine, Interessenverbände sowie Kommunen, Zweckverbände und öffentliche Einrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. In den Förderbereichen Infrastruktur, Umwelt- und Naturschutz, Energieeffizienz & Klimaschutz sowie Unternehmensfinanzierung trägt die Initiative zur nachhaltigen Nahmobilität bei. Ziel ist es, die Umwelt- und Lebensqualität zu verbessern, indem gewerblich oder institutionell genutzte Lastenfahrräder und Lastenpedelecs als umweltfreundliche Transportalternative gefördert werden. Gefördert werden ausschließlich fabrikneue Modelle mit einer zulässigen Zuladung zwischen 40 und 150 kg sowie einem maximalen Transportvolumen von 1 m³. Pro Antragsteller:in sind bis zu fünf Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs je Kalenderjahr begünstigt.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Festbetrag von 500 € pro Lastenfahrrad und 1.500 € pro Lastenpedelec im Rahmen der De-minimis-Beihilfen. Antragsteller:innen müssen den formgebundenen Antrag vor Anschaffung schriftlich beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr einreichen; die Reihenfolge des vollständigen Eingangs entscheidet über die Bewilligung. Ausgeschlossen sind gebrauchte Räder, Prototypen, S-Pedelecs, E-Bikes sowie Finanzierungsmodelle wie Leasing oder Mietkauf. Eine Weiterveräußerung der Fördergegenstände ist frühestens nach fünf Jahren zulässig. Versandkosten, Beratungsleistungen und sonstige Nebenkosten sind nicht förderfähig. Ergänzend sind Angebotsunterlagen sowie das Produktdatenblatt des Herstellers beizulegen. Das steuerliche Vorsteuerabzugsrecht ist bei der Berechnung der zuwendungsfähigen Ausgaben zu berücksichtigen. Das Programm ruht aktuell mangels Haushaltsmitteln und ist bis auf Weiteres ausgesetzt; eine Wiederaufnahme wird mit dem Doppelhaushalt 2027/2028 erwartet.

Antrag starten →