Darlehen

Förderung von Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes in Unternehmen (KfW-Umweltprogramm)

KfW-Umweltprogramm: Günstiges Darlehen für natürliche Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen in Deutschland mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 40 % (bzw. bis zu 60 % für KMU).

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
14.12. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: Unternehmen jeder Größe
Fördersumme: bis zu 25.000.000 € Kreditbetrag pro Vorhaben
Förderquote: 100%
Projektstart ab: 14.12.2023
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Förderung von Investitionen in natürliche Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden, auf Betriebsgeländen und Flächen von Gewerbe- und Industrieparks zur Stärkung von Klima-, Natur- und Artenschutz, Entsiegelung, Renaturierung sowie dezentralem Niederschlagsmanagement.

Förderfähige Ausgaben

  • Planungs- und Umsetzungsbegleitung
  • Projektbezogenes Personal
  • Material- und Baukosten inklusive Baunebenkosten
  • Sachausgaben (z. B. Pflanzen, Geräte, Materialien)
  • Vergütung von Werkverträgen über Dienstleistungen oder Sachleistungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Erwerb von Grundstücken und Errichtung von Gebäuden
  • Eigenleistungen des Antragstellers (z. B. eigene Personal- und Materialaufwendungen)
  • Umsatzsteuer, soweit als Vorsteuer absetzbar
  • Pflegemaßnahmen nach Abschluss der Umsetzungsphase
  • Maßnahmen zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Durchführung des Vorhabens auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
  • Rechtliches und wirtschaftliches Eigentum oder Nutzungsrecht an den fördergegenständlichen Flächen oder Gebäuden
  • Vorhabenbeginn erst nach Kreditzusage
  • Maßnahmen dürfen nicht gesetzlich vorgeschrieben sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular beim Finanzierungs­partner
  2. Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
  3. De-minimis-Erklärung
  4. Vereinfachte Selbsterklärung zur KMU-Definition

Bewertungskriterien

  • Beitrag zu natürlichem Klimaschutz und Biodiversität
  • Wirtschaftlichkeit und Durchführbarkeit des Vorhabens
  • Qualität der Planung und Begleitung durch Fachplaner

Beschreibung

Förderung natürlicher Klimaschutzmaßnahmen richtet sich bundesweit an Unternehmen jeder Größe, Gründer:innen und Freiberufler:innen mit Sitz in Deutschland sowie EU-Tochtergesellschaften und Joint Ventures. Über das KfW-Umweltprogramm stehen zinsgünstige Darlehen mit langfristiger Zinsbindung zur Verfügung, die bis zu 25 Mio. € betragen und 100 % der förderfähigen Investitionskosten abdecken. Zusätzlich kann ein Tilgungszuschuss von bis zu 60 % gewährt werden (bis zu 40 % Basiszuschuss plus Bonus von 10 % bis 20 % je nach Unternehmensgröße). Gefördert werden naturnahe Begrünung von Dachflächen und Fassaden, Entsiegelung von Betriebsflächen, Renaturierungs- und Biodiversitätsprojekte sowie dezentrales Regenwassermanagement. Auch Aufwendungen für Planungsleistungen, Umsetzungsbegleitung, Gutachten und Schulungen zählen zu den förderfähigen Ausgaben.

Voraussetzung für den Zuschussantrag ist die Einreichung über einen Finanzierungs­partner vor Projektbeginn. Ausgeschlossen sind Bund, Länder und kommunale Einrichtungen. Die Auswahl erfolgt nach wirtschaftlichen Verhältnissen und Sicherheiten, Förderwürdigkeit und Umweltnutzen der Maßnahme sowie der Qualität fachlicher Planung und Begleitung. Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen werden nicht berücksichtigt. Einreichungen sind fortlaufend möglich, feste Fristen entfallen. Geforderte Unterlagen umfassen u. a. die gewerbliche Bestätigung zum Antrag, eine „De-minimis“-Erklärung, eine vereinfachte KMU-Selbsterklärung, den Verwendungsnachweis sowie den Nachweis fachlicher Mindestanforderungen. Weitere Details und Antragsformulare können in den Förderunterlagen der KfW Bankengruppe eingesehen werden.

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