Zuschuss

Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung (FRL-Gewässerentwicklung)

Förderung von strukturverbessernden Maßnahmen an Fließgewässern und ökologischer Aufwertung künstlicher stehender Gewässer im Saarland. Anträge elektronisch vor Beginn der Maßnahme möglich.

Infrastruktur Umwelt-/Naturschutz

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Saarland
Förderquote: 50% - 95%

Förderziel

Unterstützung der Durchführung von strukturverbessernden Maßnahmen an Fließgewässern und der ökologischen Aufwertung künstlicher stehender Gewässer zur Verbesserung des Wasserhaushalts und der biologischen Durchgängigkeit im Saarland.

Förderfähige Ausgaben

  • Unterhaltung, Pflege und Entwicklung von Fließgewässern
  • Naturnahe Gestaltung von Gewässern und Gewässerrandstreifen
  • Maßnahmen zur Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit
  • Rückgewinnung natürlicher Überflutungsbereiche und Vernetzung naturnaher Strukturen
  • Anlage von Gewässerrandstreifen und Schutzpflanzungen
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Verfolgung hoher wasserwirtschaftlicher und ökologischer Zielsetzungen oder Umsetzung des Maßnahmenprogramms nach § 82 WHG
  • Vorliegen der erforderlichen rechtlichen Zulassungen zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Förderung von künstlichen stehenden Gewässern nur alle 5 Jahre und mit Wiederherstellung der Fischdurchgängigkeit
  • Durchführung des Vorhabens im Saarland

Beschreibung

Die Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung (FRL-Gewässerentwicklung) unterstützt im Saarland gemeinschaftliche und private Akteur:innen bei der ökologischen Aufwertung von Fließ- und künstlichen stehenden Gewässern. Träger:innen öffentlicher Aufgaben, gemeinnützige Vereine, private Betreiber:innen von Wasserkraftanlagen sowie Teilnehmer:innengemeinschaften aus Flurbereinigungsverfahren können Zuschüsse beantragen, um den Wasserhaushalt und die biologische Durchgängigkeit vor Ort zu verbessern. Das Programm zielt darauf ab, naturnahe Gewässerrandstreifen anzulegen, natürliche Überflutungsbereiche zurückzugewinnen und segmentübergreifende Vernetzungen zu fördern. Hierzu zählen auch Vorplanungen wie Gewässerentwicklungs- und Unterhaltungspläne sowie Untersuchungen zur Absicherung geplanter Maßnahmen. Die Anträge müssen elektronisch eingereicht werden, bevor Vorhaben starten, und erfordern die rechtliche Zulassung zum Zeitpunkt der Einreichung.

Gefördert werden bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für infrastrukturelle und naturschutzrelevante Projekte, in der Regel mit Zuschussquoten zwischen 50 % und 90 %, abhängig von der Antragsteller:innengruppe und gemeinsamen Vorhaben interkommunaler Partner:innen. Bei künstlichen stehenden Gewässern ist eine erneute Beantragung nur nach fünf Jahren möglich, wobei jede Maßnahme die Wiederherstellung der Fischdurchgängigkeit gewährleisten muss. Zu den förderfähigen Ausgaben gehören Unterhaltung, Pflege und naturnahe Gestaltung von Fließgewässern, Schutzpflanzungen, Grunderwerb für wasserbauliche Maßnahmen sowie Untersuchungen und Erhebungen im Vorfeld. Die Förderentscheidungen werden durch das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes getroffen, das die umweltpolitischen Maßnahmen der Region koordiniert und eine nachhaltige Entwicklung der Gewässerlandschaften vorantreibt.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.