Förderung von Maßnahmen, die der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie dienen und im Zusammenhang mit der Einleitung von Abwasser stehen
Hessen fördert kommunale Maßnahmen zur Verbesserung und Erhaltung von Oberflächen- und Grundwasser gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie, z. B. Kläranlagenausbau, Regenüberlaufbecken, Reinigungsstufen. Zuschuss 40 – 60 % (in prioritären Gebieten 60 – 80 %). Antragstellung über die zuständige untere Wasserbehörde.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die Erreichung bzw. der Erhaltung eines guten ökologischen Zustands und Potenzials von oberirdischen Gewässern und Grundwasser gemäß den Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben muss zur Erreichung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie erforderlich sein
- Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit
- Abstimmung mit der zuständigen unteren Wasserbehörde
- Zweckbindungsfristen: 25 Jahre für Grundstücke, 12 Jahre für bauliche Anlagen, 5 Jahre für technische Einrichtungen
- Verzicht auf Verrechnung mit der Abwasserabgabe nach § 10 AbwAG bei Antragstellung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag Kläranlagenverbesserung
- Entwurfsplanung und Kostenberechnung nach DIN 276-1
- Verzichtserklärung nach AbwAG § 10
- Erklärungsvordruck Kläranlagenverbesserung
Beschreibung
Das Programm unterstützt öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände sowie sonstige Vereine in Hessen bei kommunalen Projekten zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Zusammenhang mit Abwassereinleitungen. Ziel ist es, den ökologischen Zustand und das Potenzial von Oberflächengewässern und Grundwasser auf einem guten Niveau zu erreichen oder dauerhaft zu sichern. Dafür stehen fortlaufend nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von 40 bis 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bereit; in prioritären Gebieten für Spurenstoffeliminierung steigt die Förderquote auf 60 bis 80 %. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Abstimmung der Maßnahmen mit der zuständigen unteren Wasserbehörde, die Erklärung des Verzichts auf eine Verrechnung mit der Abwasserabgabe nach § 10 AbwAG sowie die Einhaltung von Zweckbindungsfristen von bis zu 25 Jahren für Grundstücke, zwölf Jahren für bauliche Anlagen und fünf Jahren für technische Einrichtungen.
Gefördert werden unter anderem der Ausbau und die Ertüchtigung kommunaler Kläranlagen zur Phosphor- und Stickstoffelimination, die Anbindung signifikanter Einleitungen an Kläranlagen, die Ausstattung von Regenüberlaufbecken und Stauraumkanälen mit Messeinrichtungen, Errichtung zusätzlicher Reinigungsstufen zur Entfernung gefährlicher Stoffe oder Mikroplastik sowie innovative Verfahren zur Reduzierung stofflicher Belastungen durch Regen- und Mischwasser. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände sowie kommunale Zweckverbände; die Antragstellung erfolgt vor Beginn des Vorhabens über die untere Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Benötigt werden u. a. der Antrag zur Kläranlagenverbesserung, eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung nach DIN 276-1 und die Verzichtserklärung nach AbwAG § 10. So können Kommunen in Hessen nachhaltig zum Gewässerschutz und zur Verbesserung der Wasserqualität beitragen.
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