Zuschuss

Förderung von Maßnahmen für suchtkranke oder suchtgefährdete Personen (Subjektförderung)

Subjektförderung für suchtkranke oder suchtgefährdete Personen in Wien mit Zuschüssen für Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsangebote. Anträge sind laufend ohne Enddatum möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2018
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Förderung von Gesundheitsdienstleistungen für suchtkranke oder suchtgefährdete Personen in Wien durch spezifische Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsangebote sowie Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Reintegration und Vorbeugung gegen Suchterkrankungen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Suchtkrankheit oder Suchtgefährdung
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß Wiener Mindestsicherungsgesetz oder Sozialhilfegesetz oder Erhalt von Grundversorgungsleistungen nach dem Wiener Grundversorgungsgesetz
  • Hauptwohnsitz oder tatsächlicher Aufenthalt in Wien
  • Identitätsnachweis
  • Ermächtigung der SDW zur Prüfung und Verarbeitung der persönlichen Daten
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Identitätsnachweis
  2. Nachweis des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Wien
  3. Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft oder der Gleichstellung bzw. Grundversorgungsleistungen

Beschreibung

Die Subjektförderung für suchtkranke oder suchtgefährdete Personen in Wien gewährt private Zuschüsse für anerkannte Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsangebote. Ziel ist die Stärkung der Gesundheitsversorgung durch spezifische Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Reintegration und zur Vorbeugung gegen Suchterkrankungen. Die Fördermittel werden direkt an jene Einrichtungen ausgezahlt, die nach einer fachlichen Beurteilung durch die Stadt Wien – Sucht- und Drogenkoordination Wien anerkannt sind. Anträge können fortlaufend und ohne Enddatum gestellt werden, wodurch ein niederschwelliger Zugang zu professionellen Suchthilfemaßnahmen gewährleistet ist und Klient:innen in jeder Phase ihrer Genesung individuell unterstützt werden.

Voraussetzung für eine Förderzusage ist der Nachweis einer Suchtkrankheit oder Suchtgefährdung, österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß Wiener Mindestsicherungsgesetz bzw. Sozialhilfegesetz oder der Bezug von Grundversorgungsleistungen nach dem Wiener Grundversorgungsgesetz sowie Hauptwohnsitz oder tatsächlicher Aufenthalt in Wien. Zur Antragstellung sind Identitätsnachweis, Meldezettel oder vergleichbare Aufenthaltsbestätigung und Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Gleichstellungsbescheinigung beizulegen. Eine Einwilligung zur Datenverarbeitung durch die SDW und die periodische Übermittlung von Zwischen- und Abschlussberichten durch die betreuende Einrichtung sind verpflichtend. Gerichtlich angeordnete Maßnahmen sind ausgeschlossen. Dieses unbefristete Programm bietet kontinuierliche finanzielle Unterstützung, um individuelle Rehabilitations- und Präventionsangebote in Wien nachhaltig zu sichern.

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