Zuschuss

Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Orts- und Regionalentwicklung - ORE Förderung

Projektförderung in Kärnten für Strategie- und Planungsprozesse, Umsetzungsmaßnahmen und Kinderspielplatzbau zur Stärkung regionaler Lebens- und Wirtschaftsstrukturen. Gültig ab 15.03.2021 bis zur Ausschöpfung des Volumens.

Regionalförderung Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung Smart Cities & Regionen Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.03.2021
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Förderquote: 50% - 75%

Förderziel

Die Förderung unterstützt qualitative Orts- und Regionalentwicklung in Kärnten durch Bewusstseinsbildung, Strategie- und Planungsprozesse, Umsetzungsmaßnahmen zur Stärkung regionaler Kooperationen und Infrastruktur sowie den Ausbau öffentlicher Kinderspielplätze. Ziel ist eine nachhaltige, innovative und zukunftsorientierte Entwicklunglicher Lebens- und Wirtschaftsraum in ländlichen und städtischen Regionen.

Förderfähige Ausgaben

  • Dienstleistungen
  • Sachkosten
  • Personalkosten
  • Reisekosten
  • Investitionskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten vor Antragstellung
  • Eigenleistungen
  • Ankauf von Grundstücken
  • Steuern, Gebühren und Abgaben
  • Investitionen in motorisierte Verkehrsmittel
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Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unterfertigter Antrag mit Projektbeschreibung und Finanzierungsplan
  • Förderzusage vor Maßnahmenbeginn
  • Einhaltung der ORE-Richtlinie
  • Einhaltung der Durchführungsbestimmungen zur Kinderspielplatzförderung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Kostenvoranschläge/Angebote
  4. Zahlungsantrag
  5. Rechnungen nach UStG und Zahlungsbestätigungen
  6. Projektbericht
  7. Gemeinderatsbeschlüsse
  8. Absichtserklärungen zwischen Gemeinde und Projektträger

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit den Förderzielen
  • Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Kosten
  • Vollständigkeit der Unterlagen
  • Fachliche Abstimmung mit den zuständigen Amtsstellen

Beschreibung

Im Rahmen der Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Orts- und Regionalentwicklung stellt das Land Kärnten einen unbefristet verfügbaren, nicht rückzahlbaren Zuschuss bereit, um Strategie- und Planungsprozesse, Umsetzungsmaßnahmen sowie den Bau und die Erweiterung von Kinderspielplätzen zu unterstützen. Förderberechtigt sind Privatperson:innen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die in Kärnten regionale Förderung, Stadtbau & Stadterneuerung, Smart Cities & Regionen, Digitalisierung, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien sowie Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung vorantreiben möchten. Anträge können fortlaufend bis zur Ausschöpfung der Mittel eingereicht werden. Die Förderung deckt 50 % bis 75 % der förderfähigen Ausgaben ab, darunter Dienstleistungen, Sach- und Personalkosten, Reisekosten sowie Investitionskosten. Voraussetzungen sind ein unterzeichneter Antrag mit Projektbeschreibung und Finanzierungsplan, eine schriftliche Förderzusage vor Maßnahmenbeginn sowie die Einhaltung der ORE-Richtlinie und der Durchführungsbestimmungen zur Kinderspielplatzförderung.

Gefördert werden Projekte, die Bewusstseinsbildung, Konzepterstellung, Machbarkeitsstudien und Leitbilder zur qualitätsvollen Orts- und Regionalentwicklung umfassen, ebenso wie konkrete Umsetzungsmaßnahmen zur Stärkung regionaler Kooperationen und Infrastruktur. Im Fokus stehen zudem innovative Initiativen zur digitalen Vernetzung, Energie- und Klimaschutzoptimierung sowie interkommunale Ansätze für eine zukunftsorientierte Daseinsvorsorge. Ziel ist eine nachhaltige, integrierte Entwicklung von Lebens- und Wirtschaftsräumen in städtischen und ländlichen Regionen sowie eine Verbesserung der lokalen Lebensqualität. Bei der Auswahl sind die Übereinstimmung mit den Förderzielen, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Kosten, Vollständigkeit der Unterlagen sowie fachliche Abstimmung mit den zuständigen Amtsstellen die zentralen Bewertungskriterien. Die Abwicklung erfolgt anhand von Rechnungen und Zahlungsbestätigungen nach UStG sowie eines abschließenden Projektberichts.

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