Förderung von Maßnahmen kommunaler Gebietskörperschaften und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts „Zukunftsenergieprogramm kommunal Straßenbeleuchtung (ZEP-kommunal LED)“
Förderung der Umstellung kommunaler Straßenbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Technik im Saarland zur Reduzierung von Energieverbrauch und CO₂-Emissionen. Anträge sind laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Modernisierung der Straßenbeleuchtung kommunaler Gebietskörperschaften durch energieeffiziente LED-Technik zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kommunale Gebietskörperschaft oder sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz im Saarland
Beschreibung
Das Zukunftsenergieprogramm kommunal Straßenbeleuchtung (ZEP-kommunal LED) fördert im Saarland die Modernisierung kommunaler Beleuchtungsanlagen durch den Einsatz hocheffizienter LED-Technik. Ziel ist die spürbare Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen im öffentlichen Raum. Durch die Umrüstung profitieren Kommunalverwaltungen und öffentliche Körperschaften gleichermaßen von deutlich verringerten Betriebskosten und tragen aktiv zum Klimaschutz bei. Anträge werden fortlaufend bis Ende 2027 entgegengenommen und ermöglichen eine zeitlich flexible Projektplanung. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wodurch ein erheblicher Teil der Investitionskosten abgedeckt wird.
Förderberechtigt sind alle kommunalen Gebietskörperschaften sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz im Saarland. Voraussetzung ist die fachgerechte Planung und Umsetzung der LED-Installation entsprechend den Vorgaben der Richtlinie. Das Programm wird vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes verantwortet, das als zentrale Landesbehörde die Energiewende und die Steigerung der Energieeffizienz vorantreibt. Interessierte Kommunalverwaltungen erhalten umfassende Informationen zu Antragsfristen, Zuwendungsvoraussetzungen und technischen Mindestanforderungen in der offiziellen Förderrichtlinie. Durch die Teilnahme am ZEP-kommunal LED leisten Kommunalvertreter:innen einen nachhaltigen Beitrag zur Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur und zur langfristigen Entlastung kommunaler Haushalte.
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