Zuschuss

Förderung von Maßnahmen nach den Richtlinien zur Stadtbildpflege

Subventionsprogramm der Stadt Bretten zur Förderung von Baumaßnahmen, Restaurierungen und Instandhaltungsarbeiten im öffentlichen und privaten Stadtbild. Antrag jederzeit über den Formularserver der Stadt Bretten möglich.

Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Förderung von Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung des Stadtbildes in Bretten gemäß den städtischen Richtlinien zur Stadtbildpflege

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Baumaßnahmen und Instandsetzungen laut Kostenvoranschlag

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Maßnahmen dürfen im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein
  • Standort der Maßnahme im Stadtgebiet Bretten
  • Anerkennung der Richtlinien zur Stadtbildpflege

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular Stadtbildpflege
  2. Kostenvoranschlag
  3. Nachweis Denkmalschutzstatus (falls zutreffend)

Beschreibung

Die Stadt Bretten in Baden-Württemberg stellt im Rahmen ihrer städtischen Richtlinien zur Stadtbildpflege ein kontinuierliches Zuschussprogramm bereit, das private und öffentliche Bauvorhaben gleichermaßen unterstützt. Ziel dieser Förderung ist die nachhaltige Pflege und Erhaltung des historischen und stadtbildprägenden Erscheinungsbildes. Anspruchsberechtigt sind Eigentümer:innen sowie Nutzungsberechtigte von Gebäuden und baulichen Anlagen im Stadtgebiet, die mit Baumaßnahmen, Restaurierungen oder Instandsetzungen zur Aufwertung des Ortsbilds beitragen. Sowohl denkmalgeschützte Objekte als auch moderne Bauwerke können gefördert werden, sofern die Maßnahmen zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen wurden und die städtischen Richtlinien anerkannt werden.

Förderfähig sind sämtliche Kosten, die laut Kostenvoranschlag für Baumaßnahmen und Instandsetzungen anfallen. Anträge können jederzeit über den Formularserver der Stadt Bretten eingereicht werden; hierfür werden ein ausgefülltes Antragsformular zur Stadtbildpflege, ein detaillierter Kostenvoranschlag sowie – falls zutreffend – ein Nachweis über den Denkmalschutzstatus benötigt. Nach Prüfung durch die Verwaltung werden die förderfähigen Ausgaben anteilig bezuschusst. Das Programm richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen gleichermaßen und leistet einen wertvollen Beitrag zur langfristigen Sicherung der Attraktivität Bretten­-scher Ortskerne. Die Anerkennung der Richtlinien zur Stadtbildpflege ist Voraussetzung, um die Förderung zu erhalten und gemeinsam das historische Erbe der Stadt zu bewahren.

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