Zuschuss

Förderung von Modellprojekten zur Bekämpfung von Rassismus durch die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus

Bundesweite Förderung von innovativen Modellprojekten gegen Rassismus durch die Antirassismus-Beauftragte des BMAS. Fördervolumen pro Projekt: 200.000–500.000 €, Laufzeit bis 24 Monate. Anträge bis 06.02.2026, 12:00 Uhr per E-Mail.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
23.12. - 06.02.2026 Noch 10 Tage
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: 200.000 € – 500.000 € pro Jahr
Förderquote: 90%
Projektdauer: bis zu 24 Monate

Förderziel

Ziel der Förderung ist es, zivilgesellschaftliche Akteure in ihrem Engagement gegen Rassismus zu stärken, Betroffene im Umgang mit rassistischen Anfeindungen zu unterstützen und Maßnahmen gegen strukturellen Rassismus in Bereichen wie Arbeitsmarkt, Gesundheitsversorgung, Wohnungswesen und Bildung zu ergreifen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Empowerment von Migrantenorganisationen und der Sensibilisierung und Qualifizierung gesellschaftlicher Institutionen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben
  • Dienstleistungen externer Anbieter (Schulungen, Seminare, Moderation)
  • Sachkosten (Miete, Büro und Infrastruktur)
  • Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche
  • Inlandsreisekosten
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Auslandsreisekosten
  • originäre Pflichtaufgaben von Bund, Ländern und Kommunen
  • Rückwirkende Kosten

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mindestens drei Bundesländer oder bundesweite Ausrichtung
  • Projekte müssen Modellcharakter und Einzigartigkeit gegenüber bestehenden Angeboten nachweisen
  • Projekte dürfen bei Antragseinreichung noch nicht begonnen sein
  • Eigen- und Drittmittelanteil mindestens 10 %
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung (4–15 Seiten)
  2. Vordruck Projektantrag (WORD/PDF)
  3. Finanzierungsplan (Excel/PDF)
  4. Satzung und Auszug aus dem Vereinsregister
  5. Freistellungsbescheid vom Finanzamt
  6. Nachweis der Unterschriftsberechtigung
  7. Nachweise zu Indikatoren und Monitoring
  8. Anlagen zum Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Modellhaftigkeit und Einzigartigkeit des Projekts
  • Bundesinteresse und Übertragbarkeit der Ergebnisse
  • Klarheit und Struktur der Projektbeschreibung
  • Nachhaltigkeitsstrategie
  • Qualität der Erfolgsindikatoren

Beschreibung

Förderaufruf für Modellprojekte zur Bekämpfung von Rassismus bietet zivilgesellschaftlichen Akteur:innen bundesweit die Möglichkeit, innovative Pilotvorhaben zur Stärkung Betroffener und Institutionen gegen Rassismus zu realisieren. Im Fokus stehen Maßnahmen zur Sensibilisierung, Qualifizierung und Empowerment, insbesondere von Migrant:innenorganisationen, sowie Strategien gegen strukturelle Benachteiligung in Arbeitsmarkt, Bildung, Gesundheitsversorgung und Wohnungswesen. Gefördert werden Modellprojekte mit einzigartigem Ansatz und hohem Übertragbarkeitspotenzial auf andere Regionen. Die Fördersumme je Projekt beträgt 200.000 € bis 500.000 € pro Jahr, die Laufzeit kann bis zu 24 Monate betragen. Anträge sind bis zum 6. Februar 2026, 12 Uhr, per E-Mail einzureichen. Eine Vorhabensbeschreibung (4–15 Seiten) sowie ein Finanzierungsplan sind verbindlich zu verwenden, wobei mindestens 10 % Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden müssen. Die Bewertung orientiert sich an Modellhaftigkeit, Bundesinteresse, Klarheit der Projektstruktur, Nachhaltigkeitsstrategie und qualitativen Erfolgsindikatoren.

Förderberechtigt sind überregional oder bundesweit tätige Vereine, Verbände, gemeinnützige Träger und Bildungseinrichtungen, die nicht der Bundesverwaltung angehören und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Projekte müssen vor Bewilligung noch nicht begonnen sein und dürfen nicht bereits durch andere Stellen für denselben Zweck gefördert werden. Zuwendungsfähige Ausgaben umfassen Personalkosten, externe Dienstleistungen (Schulungen, Moderationen), Sachkosten (Miete, Büro), Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche, Inlandsreisekosten, Bewirtung nach Bundesreisekostengesetz und eine Verwaltungspauschale bis zu 5 %. Nicht förderfähig sind Auslandsreisekosten, originäre Pflichtaufgaben staatlicher Stellen und rückwirkende Kosten. Die Förderquote beträgt bis zu 90 %. Die vorab definierten Erfolgsindikatoren und eine nachhaltige Verwertungsstrategie sind im Antrag detailliert darzustellen.

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