Förderung von Naturschutzprojekten (Stiftung Natur Zuerst)
Die gemeinnützige Stiftung Natur Zuerst mit Sitz in Schallstadt fördert eigene Naturschutzprojekte und auf Antrag externe Naturschutzvorhaben, die den Zielen der Stiftung entsprechen. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung und Erhalt naturnaher Lebensräume, Biodiversität und Artenschutz durch Maßnahmen wie Flächenankauf, Biotopentwicklung, Waldumbau sowie begleitende Forschung und naturbezogene Bildungsangebote.
Förderfähige Ausgaben
- Flächenankauf
- Biotopentwicklung
- Forschungskosten
- Bildungsmaßnahmen
- Personalkosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ausrichtung des Projekts an den Zielen der Stiftung Natur Zuerst
- Verfügbarkeit ausreichender Fördermittel
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit bzw. Vereinsregisterauszug
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit Stiftungszielen
- Wirkung auf Artenvielfalt
- Wirtschaftlichkeit und Durchführbarkeit
Beschreibung
Die Stiftung Natur Zuerst mit Sitz in Schallstadt unterstützt fortlaufend Naturschutzvorhaben in Baden-Württemberg und richtet sich an Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen sowie Bildungsträger und Forschungseinrichtungen. Das Förderprogramm setzt auf die Schaffung und Erhaltung naturnaher Lebensräume, um Biodiversität und Artenschutz nachhaltig zu stärken. Gefördert werden beispielsweise Maßnahmen zum Flächenankauf, zur Biotopentwicklung, zum Waldumbau und zur naturnahen Landnutzung, ebenso wie begleitende wissenschaftliche Forschung und naturbezogene Bildungsangebote. Dabei legt die Stiftung großen Wert auf die Übereinstimmung der Projektziele mit ihren Stiftungszielen, eine messbare Wirkung auf die Artenvielfalt und eine solide Wirtschaftlichkeit sowie Durchführbarkeit.
Die Finanzierung erfolgt als Zuschuss, wobei Anträge jederzeit eingereicht werden können, solange ausreichende Mittel verfügbar sind. Förderfähige Ausgaben umfassen Flächenankauf, Biotopentwicklung, Personalkosten, Forschungs- und Bildungskosten. Voraussetzung ist eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan sowie der Nachweis der Gemeinnützigkeit oder ein Vereinsregisterauszug. Die Bewertung erfolgt nach Abstimmung mit den Stiftungszielen, der erwarteten Wirksamkeit für die Artenvielfalt und der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens. Die Stiftung möchte so private Initiativen und institutionelle Partner:innen ermutigen, sich aktiv für naturnahe Lebensräume und naturbezogene Bildung zu engagieren und damit langfristig eine respektvolle und ressourcenschonende Haltung gegenüber der vielfältigen belebten Welt zu fördern.
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