Zuschuss

Förderung von Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Salzburger Privatschulen

Finanzielle Unterstützung für Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen von Privatschulen im Bundesland Salzburg. Drittelfinanzierung durch Bund, Land und Schulerhalter. Gültig ab 01.01.2023, Anträge jederzeit möglich.

Bildung Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Förderquote: 33%

Förderziel

Absicherung des Privatschulwesens im Bundesland Salzburg durch finanzielle Förderung von Neubauten, Umbauten und Sanierungsmaßnahmen an Privatschulen.

Förderfähige Ausgaben

  • Neubaukosten
  • Umbaukosten
  • Sanierungskosten
  • Planungs- und Bauaufsichtskosten

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung mittels vollständig ausgefülltem allgemeinen Förderungsansuchen des Landes Salzburg
  • Beilagen gemäß den Allgemeinen Förderrichtlinien des Landes Salzburg

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefülltes Förderungsansuchen
  2. Beilagen gemäß Förderrichtlinien

Beschreibung

Die Landesförderung für Neubauten, Umbauten und Sanierungen von Privatschulen in Salzburg zielt darauf ab, das vielfältige Schulangebot im Bundesland nachhaltig zu sichern und qualitativ weiterzuentwickeln. Träger:innen von Bildungseinrichtungen können eine finanzielle Unterstützung in Form eines Direktzuschusses in Anspruch nehmen, bei dem die Kosten zu jeweils einem Drittel durch Bund, Land Salzburg und den Schulerhalter bzw. die Schulerhalterin getragen werden. Gefördert werden sämtliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit Neubau-, Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen stehen, darunter Planungs- und Bauaufsichtskosten. Die Förderung ist unbefristet ab dem 1. Jänner 2023 verfügbar und kann von allen Salzburger Privatschulerhalter:innen jederzeit beantragt werden.

Voraussetzung für die Gewährung ist ein vollständig ausgefülltes Förderungsansuchen des Landes Salzburg samt der in den Allgemeinen Förderrichtlinien geforderten Beilagen. Als förderfähige Kosten gelten Neubau-, Umbau- und Sanierungskosten, einschließlich der Honorare für Planungs- und Bauaufsicht. Die Förderquote beträgt 33 % der förderfähigen Ausgaben. Anträge können kontinuierlich eingereicht werden, ohne feste Fristbindung; dies ermöglicht eine flexible Projektplanung über das gesamte Jahr hinweg. Zur abschließenden Abrechnung ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen, der alle Einnahmen und Ausgaben belegt. Träger:innen profitieren so von einer zuverlässigen Finanzierungspartnerschaft durch Bund und Land und können ihre baulichen Vorhaben ohne lange Wartezeiten realisieren.

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