Zuschuss

Förderung von Pflanzenschutzmaßnahmen gegen Feuerbrand

Das Land Vorarlberg übernimmt ein Drittel der Kosten für Pflanzenschutzmaßnahmen gegen Feuerbrand – Anträge können über die Gemeinden laufend gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Vorarlberg
Förderquote: 33%

Förderziel

Übernahme eines Drittels der entstandenen Kosten zu Pflanzenschutzmaßnahmen gegen Feuerbrand im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes durch das Land Vorarlberg.

Förderfähige Ausgaben

  • Ausschneiden
  • Roden
  • Verbrennen
  • Stockfräsen
  • Koordination
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Stiftungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kosten für Ausschneiden, Roden, Verbrennen und Stockfräsen (bei Bedarf) von mit Feuerbrand befallenen Bäumen sowie Koordination und definierte Materialien
  • Ein Drittel der Kosten wird durch die jeweilige Gemeinde übernommen
  • Begutachtung durch den Feuerbrandbeauftragten der Gemeinde

Beschreibung

Die Fördermaßnahme des Landes Vorarlberg unterstützt natürliche und juristische Personen ebenso wie Genossenschaften, Unternehmen, gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen, Stiftungen, Interessenverbände und Vereine bei Pflanzenschutzmaßnahmen gegen Feuerbrand. Dabei werden ein Drittel der anfallenden Kosten für das fachgerechte Ausschneiden, Roden, Verbrennen und gegebenenfalls Stockfräsen betroffener Gehölze übernommen. Zusätzlich werden Ausgaben für die Koordination der Maßnahmen und definierte Materialien gefördert. Voraussetzung ist eine Begutachtung durch den örtlichen Feuerbrandbeauftragten der Gemeinde sowie die Antragstellung über die jeweilige Kommune. Diese kontinuierlich verfügbare Zuschussfinanzierung bezweckt, das Infektionsrisiko durch Feuerbrand zu senken und damit den Erhalt von Obst- und Ziergehölzen in privaten und öffentlichen Grünlandschaften sicherzustellen.

Interessierte Förderadressat:innen profitieren von einer transparenten und unbürokratischen Abwicklung, bei der die Anträge laufend ab dem 1. Januar 2013 eingereicht werden können. Das Programm folgt dem Pflanzenschutzgesetz und den Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Vorarlberg und ist auf unbegrenzte Dauer ausgelegt. Mit einer Förderquote von 33 Prozent trägt das Land Vorarlberg gezielt zur Kostenentlastung bei und stärkt die regionale Landwirtschaft sowie den ländlichen Raum. Die Förderung leistet einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Bekämpfung des Feuerbrands und fördert die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Fachbeauftragten und der Privatwirtschaft.

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