Förderung von profilbildenden/strukturbildenden Musikschulprojekten
Förderung von Projekten, die das musikalische und musikpädagogische Profil von Musikschulen in Nordrhein-Westfalen über die übliche Musikschularbeit hinaus weiterentwickeln. Mindestfördersumme 2.000 € bzw. 5.000 €, maximale Landesförderung 20.000 € pro Jahr. Antragsfrist wird noch bekanntgegeben.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Projekte, die über die übliche Musikschularbeit, zumindest im teilregionalen Kontext, hinausgehen und das Profil der Musikschule musikalisch oder musikpädagogisch weiterentwickeln sollen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Ausnahmeweise Investitionskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ausgaben für Baumaßnahmen
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz und wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen
- Erfüllung der Voraussetzungen des § 44 Absatz 2 KulturGB NRW
- Projekt darf vor Bewilligung nicht begonnen sein
- Eigenanteil von mindestens 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausführliche Projektbeschreibung
- Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Verwendungsnachweis nach Durchführung
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit den Jahresthemen 2025
- Profilbildende Wirkung der Musikschule
- Musikalische und musikpädagogische Qualität
- Nachhaltigkeitsaspekte und Demokratieförderung
- Digitalisierungsaspekte
- Kooperationsgrad
Beschreibung
Das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen richtet sich an Musikschulen aller Rechtsformen mit Sitz und wesentlichem Tätigkeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen, die die Vorgaben des § 44 Abs. 2 KulturGB NRW erfüllen. Ziel ist es, profilbildende und strukturbildende Projekte zu unterstützen, die das musikalische und musikpädagogische Profil über die reguläre Musikschularbeit hinaus weiterentwickeln. Dafür stehen Zuschüsse zwischen 2.000 € (für eigenständige Musikschulen) beziehungsweise 5.000 € (für kommunale Träger) bis maximal 20.000 € pro Kalenderjahr bei einer Förderquote von 80 % bereit. Eine Projektlaufzeit von bis zu 24 Monaten ermöglicht eine nachhaltige Umsetzung, während Eigenmittel in Höhe von mindestens 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eingebracht werden müssen.
Gefördert werden Personalaufwendungen, Sachkosten und in Ausnahmefällen Investitionskosten; Ausgaben für Baumaßnahmen sind ausgeschlossen. Die Bewertung orientiert sich an der Übereinstimmung mit den Jahresthemen 2025, der profilbildenden Wirkung, musikalischen und musikpädagogischen Qualität sowie Aspekten der Nachhaltigkeit, Demokratieförderung, Digitalisierung und Kooperation. Dem Antrag sind eine ausführliche Projektbeschreibung mit messbaren Zielen, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie der Verwendungsnachweis nach Projektabschluss beizufügen. Die Auswahl erfolgt in einem Juryverfahren, die Antragsfrist wird noch bekanntgegeben. Die Antragseinreichung erfolgt digital über das Fördernehmercockpit des Landes.
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