Zuschuss

Förderung von Projekten der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg fördert nachhaltige Projekte in der Region Celle-Gifhorn-Wolfsburg in den Handlungsfeldern Kinder und Jugendliche, Bildung sowie Hospiz- und Palliativdienste. Flexible Antragslegung ohne feste Fristen.

Kinder und Jugendliche Bildung Soziales Kultur Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen

Förderziel

Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg möchte wertvolle gesellschaftliche Ressourcen mobilisieren und fördert kulturelle und soziale Projekte, die in der Region Celle, Gifhorn und Wolfsburg nachhaltig wirken, insbesondere in den Handlungsfeldern Kinder und Jugendliche, Bildung sowie Hospiz- und Palliativdienste.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachaufwendungen
  • Sonstige Kosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Stiftungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektort in der Region Celle-Gifhorn-Wolfsburg
  • Nachhaltige Wirkung des Projekts
  • Übereinstimmung mit den Förderschwerpunkten Kinder und Jugendliche, Bildung oder Hospiz- und Palliativdienste
  • Einreichung eines ausgefüllten Förderantrags mit Kosten- und Finanzierungsplan

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Förderantrag
  2. Kopie des Körperschaftsteuer-Freistellungsbescheids oder vorläufige Gemeinnützigkeitsbescheinigung
  3. Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Nachweise über weitere Förderanträge

Bewertungskriterien

  • Nachhaltigkeitswirkung
  • Substanz und Qualität des Antrags
  • Übereinstimmung mit Förderschwerpunkten

Beschreibung

Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg unterstützt in Niedersachsen gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Stiftungen, Interessenverbände, Vereine, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bei der Umsetzung nachhaltiger Projekte. Gefördert werden insbesondere Vorhaben, die in der Region Celle, Gifhorn und Wolfsburg eine langfristige Wirkung entfalten und zu den Handlungsfeldern Kinder und Jugendliche, Bildung sowie Hospiz- und Palliativdienste gehören. Weitere Schwerpunktbereiche umfassen Kultur & Medien, Gesundheit, Arbeit & Soziales sowie Aus- und Weiterbildung. Als Zuschussgeberin mobilisiert die Stiftergemeinschaft gesellschaftliche Ressourcen und leistet damit einen Beitrag zur Lebensqualität in der Region.

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich, da auf feste Fristen verzichtet wird. Voraussetzung für eine erfolgreiche Förderung sind ein Projektort in der genannten Region, ein überzeugendes Nachhaltigkeitskonzept sowie die Übereinstimmung mit den Förderschwerpunkten. Antragsberechtigt sind alle oben genannten Träger, die einen ausgefüllten Förderantrag inklusive Kosten- und Finanzierungsplan einreichen. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalkosten, Sachaufwendungen und sonstige Kosten. Bei der Auswahl orientiert sich das Kuratorium an der Qualität und Substanz des Antrags, der klaren Nachhaltigkeitswirkung und der inhaltlichen Passung. Gefordert werden zudem Nachweise zur Gemeinnützigkeit, ein detaillierter Finanzierungsplan und Auskünfte über bereits beantragte Drittmittel. Flexibilität in der Antragsbearbeitung sowie niedrigschwellige formale Anforderungen ermöglichen eine unbürokratische Förderentscheidung und eröffnen vielfältige Chancen für lokale Initiativen.

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