Förderung von Projekten zur Stärkung der österreichischen Außenwirtschaft
Förderung von Projekten zur Stärkung der österreichischen Außenwirtschaft und zur Steigerung des Digitalisierungsgrades. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Tätigkeiten und Projekte, die der Stärkung der österreichischen Außenwirtschaft dienen und die Rahmenbedingungen verbessern, damit österreichische Unternehmen im internationalen Wettbewerb gut positioniert sind. Darüber hinaus werden Projekte unterstützt, die den Digitalisierungsgrad im Bereich Außenwirtschaft für Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung erhöhen.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekte müssen der Stärkung der österreichischen Außenwirtschaft dienen.
- Rechtsgültig unterfertigtes Förderungsansuchen mit Kostenkalkulation, ausführlicher Projektbeschreibung und Finanzierungsplan.
- Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
- Akzeptanz der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014).
- Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein und es muss in den Zuständigkeitsbereich des BMAW fallen.
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Rechtsgültig unterfertigtes Förderungsansuchen
- Kostenkalkulation
- Ausführliche Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Förderung richtet sich an österreichweit ansässige Unternehmen, Start-ups, Gründer:innen sowie gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen, die ihre internationalen Aktivitäten und digitalen Prozesse ausbauen möchten. Gefördert werden Projekte, welche die Rahmenbedingungen der österreichischen Außenwirtschaft stärken und österreichische Anbieter:innen im globalen Wettbewerb wirkungsvoll positionieren. Einen besonderen Schwerpunkt bilden Vorhaben, die den Digitalisierungsgrad in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft erhöhen – von der Implementierung neuer IT-Lösungen über den Aufbau digitaler Exportplattformen bis hin zur automatisierten Datenanalyse für grenzüberschreitende Geschäftsmodelle. Die Einreichung eines rechtsgültig unterfertigten Förderansuchens mit detaillierter Kostenkalkulation, ausführlicher Projektbeschreibung und Finanzierungsplan ist jederzeit möglich; eine rückwirkende Förderung bereits gestarteter Maßnahmen ist ausgeschlossen. Voraussetzung für die Bewilligung ist darüber hinaus die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung sowie die Akzeptanz der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014).
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren ebenso wie etablierte Großbetriebe von dieser Zuschussmaßnahme, die flexibel abrufbar ist und keine Ausschlussfristen kennt. Die zuständige Sektion I des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus sichtet Anträge fortlaufend und gewährt finanzielle Unterstützung im Rahmen vorhandener Bundesmittel. Mit diesem Instrument werden ausgewählte Maßnahmen kofinanziert, die etwa den Einsatz digitaler Marketing-Tools im Zielland, die Teilnahme an internationalen Fachmessen oder die Entwicklung cloudbasierter Exportlösungen umfassen. Durch die Förderung internationaler und digitaler Projekte soll die Innovationskraft heimischer Unternehmen langfristig gesteigert und Österreichs Außenwirtschaft nachhaltig gestärkt werden.
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