Förderung von Projektumsetzungen durch Vereine im Rahmen der Dorferneuerung
Förderung von Projektumsetzungen durch Dorferneuerungsvereine in Niederösterreich im Rahmen der Aktion Dorferneuerung mit bis zu 50% Förderquote. Anträge können 2–3-mal jährlich bei den Fachgremien eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Projekten zur Entwicklung und Erneuerung ländlicher Räume durch Vereine im Rahmen der Niederösterreichischen Dorferneuerungsaktion.
Förderfähige Ausgaben
- Planungskosten
- Sachkosten
- Dienstleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Speisen und Getränke
- Abgaben/Gebühren
- Leistungen von Bauhöfen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gesamtkonzeption
- Projektinhalt
- Zielerreichung
- Nachhaltigkeit
- Finanzierbarkeit
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Leitbildbericht
- Rechnungsaufstellung
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Bedeutung für die Dorferneuerung
- Eigenleistungen der Ortsbevölkerung
Beschreibung
Im ländlichen Niederösterreich eröffnet ein Förderprogramm Vereinen die Möglichkeit, gemeinnützige Projekte zur Entwicklung und Erneuerung ihrer Orte umzusetzen. Mit einer Förderquote von bis zu 50 % der nachgewiesenen Gesamtkosten werden Vorhaben in den Bereichen Regionalförderung, Städtebau & Stadterneuerung, Infrastruktur sowie Landwirtschaft & ländliche Entwicklung unterstützt. Zwei- bis dreimal jährlich können Anträge bei den zuständigen Fachgremien eingereicht werden. Die Förderung zielt darauf ab, Dorferneuerungsvereine und ihre Mitglieder:innen in die Lage zu versetzen, örtliche Stärken auszubauen, neue Impulse zu setzen und die aktive Teilhabe der Bevölkerung zu steigern.
Gefördert werden Planungskosten, Sachkosten und Dienstleistungen; nicht anrechenbar sind Speisen & Getränke, Abgaben & Gebühren sowie Leistungen von Bauhöfen. Für die Antragstellung sind eine präzise Projektbeschreibung, ein belastbarer Finanzierungsplan, ein Leitbildbericht sowie eine abschließende Rechnungsaufstellung beizulegen. Bewertet werden Innovationsgehalt, Nachhaltigkeitsaspekte, Bedeutung für die Dorferneuerung und Eigenleistungen der Ortsbevölkerung. Die Beurteilung erfolgt im Rahmen einer Erfolgskontrolle, die von Vor-Ort-Kontrollen bis zur Projekt-Checkliste reicht. Das Förderfenster erstreckt sich von 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2029 und eröffnet Dorf- und Regionalinitiativen einen transparenten Weg zur finanziellen Absicherung zukunftsweisender Maßnahmen.
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