Zuschuss

Förderung von raumplanerischen Aktivitäten auf Grundlage der AFRL

Förderung von raumplanerischen Aktivitäten der Gemeinden und Regios in Vorarlberg auf Basis der Allgemeinen Förderungsrichtlinie (AFRL). Anträge ab 01.01.2025 unbegrenzt möglich.

Regionalförderung Städtebau & Stadterneuerung Beratung Infrastruktur

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2025
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Vorarlberg

Förderziel

Gefördert werden raumplanerische Aktivitäten der Gemeinden und Regionen im besonderen Interesse des Landes Vorarlberg auf Grundlage der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL).

Förderfähige Ausgaben

  • Honorare und Spesenersatz
  • Prozesskosten
  • Vermessungskosten
  • Modellbaukosten
  • Kosten für publizistische Aufbereitung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Leistungen von Gemeindebediensteten
  • Personen- und parteibezogene Öffentlichkeitsarbeitskosten
  • Bürobedarfskosten
  • Finanzierungs- und Versicherungskosten
  • Detailplanungen für Umsetzungsmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Institutionalisierte Regio mit Sitz in Vorarlberg
  • Beschlossenes Entwicklungskonzept (GEK oder regREK)
  • Vollzeitäquivalent mindestens 1 VZÄ
  • Eigene Geschäftsstelle der Regio

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Angebote der externen Fachkräfte
  2. Beschlussprotokoll des zuständigen Regionalgremiums
  3. Regionalentwicklungskonzept (GEK oder regREK)

Bewertungskriterien

  • Beschlussfassung durch zuständiges Gremium
  • Vorrangige Eignung als Regio
  • Umfang und Qualität des Entwicklungskonzepts

Beschreibung

Die Förderung von raumplanerischen Aktivitäten auf Grundlage der Allgemeinen Förderungsrichtlinie (AFRL) der Vorarlberger Landesregierung unterstützt Vorarlberger Gemeinden und Regionalplanungsgemeinschaften (Regios) dabei, ihre regionalen Entwicklungsvorhaben fachlich fundiert vorzubereiten und umzusetzen. Gefördert werden raumplanerische Vorprojekte, Beteiligungskonzepte, systemische Raumbetrachtungen, Datenerhebungen im Landesinteresse, Pilot- und Vorbildprojekte sowie Maßnahmen zur Sensibilisierung für raumplanerische Belange. Die Förderung erfolgt als unbefristeter Zuschuss ab 01.01.2025 und richtet sich an öffentliche Einrichtungen mit beschlossenen Entwicklungskonzepten (GEK oder regREK), mindesten einer Vollzeitstelle im Regionalmanagement sowie einer eigenen Geschäftsstelle. Grundlage der Entscheidung sind die Beschlussfassung durch das zuständige Gemeinde- oder Regionalgremium, die institutionelle Eignung als Regio und die Qualität des Entwicklungskonzepts.

Förderfähig sind Honorare und Spesen externer Fachkräfte, Prozess- und Vermessungskosten, Modellbau sowie Kosten für die publizistische Aufbereitung. Nicht erstattet werden Leistungen von Gemeindebediensteten, Bürobedarf, Detailplanungen für Umsetzungsmaßnahmen oder Finanzierungskosten. Die Förderung wird als direkter Zuschuss gewährt und ermöglicht eine kontinuierliche Antragstellung ohne Fristende. Für die Antragstellung sind Angebote der externen Fachkräfte, das Beschlussprotokoll des zuständigen Gremiums und das Regionalentwicklungskonzept einzureichen. Nach positiver Förderzusage kann eine Auszahlungsanforderung gestellt werden, in der die nachgewiesenen Kosten nach Haushaltsjahr, Belegnummer und Zahlungszweck aufgeschlüsselt werden. Die Förderempfänger:innen erklären sich mit der Veröffentlichung der Dokumentation einverstanden und leisten so einen wertvollen Beitrag zur Transparenz und Nachnutzung raumplanerischer Erfahrungen in Vorarlberg.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.