Förderung von raumplanerischen Aktivitäten auf Grundlage der AFRL
Das Land Vorarlberg unterstützt Gemeinden, Regios und Gemeindeverbände bei besonderen raumplanerischen Aktivitäten nach der Allgemeinen Förderrichtlinie (AFRL) mit Förderquoten bis zu 60 % – Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Vorprojekten, Beteiligungskonzepten, systemischen Raumanalysen, Datenerhebungen, Pilot- und Vorbildprojekten sowie Sensibilisierungsmaßnahmen zur Steigerung der Qualität und Innovationskraft raumplanerischer Aufgaben von Gemeinden und Regionen in Vorarlberg.
Förderfähige Ausgaben
- Honorare und Spesen für Fachbüros und Expert:innen
- Kosten begleitender Studien und Expertisen
- Veranstaltungskosten (Klausuren, Exkursionen)
- Kosten für Öffentlichkeitsarbeit
Nicht förderfähige Ausgaben
- Büro- und Verwaltungskosten
- Detailplanungen von Bauvorhaben
- Vorsteuerbeträge bei Vorsteuerabzug
- Investive Baukosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Vorarlberg
- Nachweis der Gemeindebeteiligung bei Regios
- Einhaltung der AFRL-Bestimmungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Förderansuchen
- Nachweis der Gemeindebeteiligung oder Satzung
- Kostenvoranschläge bzw. Angebote
- Projektbeschreibung
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt und Vorbildwirkung
- Nachhaltigkeits- und Gemeinwohlfokus
- Bedeutung für regionale Zusammenarbeit
Beschreibung
Das Land Vorarlberg fördert auf Grundlage der Allgemeinen Förderrichtlinie (AFRL) besondere raumplanerische Aktivitäten von Gemeinden, Regios und Gemeindeverbänden mit Sitz in Vorarlberg. Ziel ist eine spürbare Qualitätssteigerung in der kommunalen und regionalen Raumplanung durch Zuschüsse von bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben (max. 10.000 €). Kleine Gemeinden (unter 3.000 Einwohner:innen) erhalten für Planungs- und Moderationsleistungen (z. B. Klausuren, Wettbewerbsbegleitung, Gestaltungsberatungen) einen erhöhten Fördersatz von 70 % (max. 3.000 €). Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen, die interkommunal zusammenarbeiten oder bei speziellen Fragestellungen externe Expertise benötigen.
Gefördert werden u. a. Vorprojekte und Vorabklärungen, Beteiligungskonzepte, systemische Raumanalysen, Datenerhebungen, Pilot- und Vorbildprojekte sowie Sensibilisierungsmaßnahmen. Förderfähig sind: Honorare/Spesen externer Expert:innen, Kosten begleitender Studien, Veranstaltungskosten (Klausuren, Exkursionen) und Öffentlichkeitsarbeit. Nicht anrechenbar sind: Büro- und Verwaltungskosten, Detailplanungen von Bauvorhaben, Vorsteuerbeträge bei abziehbarer Vorsteuer und investive Baukosten. Voraussetzungen sind: Sitz in Vorarlberg, AFRL-Konformität und – wo relevant – Nachweis der Gemeindebeteiligung bei Regios. Die Begleitung durch ein Planungs- und Förderungsgespräch mit der Abteilung Raumplanung sichert passgenaue Projektabwicklung. Anträge können jederzeit bis Mittelaufbrauch eingereicht werden, Auszahlung nach Bewilligung und Einreichung der Verwendungsnachweise.
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