Förderung von reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen – Fahrzeuge der Klasse M1
Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung des Erwerbs, Leasings oder der Langzeitmiete von neuen oder Vorführfahrzeugen mit reinem Batterie- oder Brennstoffzellenantrieb der Klasse M1 (Minis und Kleinwagen). Max. 5.000 € je Fahrzeug; Anträge bis zum 31.12.2026 möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Zuwendung zum Erwerb, Leasing oder zur Langzeitmiete von reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse M1 zur Beschleunigung des Ausbaus der Elektromobilität und Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor.
Förderfähige Ausgaben
- Kauf/Erwerb
- Leasing
- Langzeitmiete
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten vor Antragstellung
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Existenzgründer/innen
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen
- Fahrzeug muss als Neu- oder Vorführfahrzeug der Segmente Minis oder Kleinwagen zugelassen sein
- De-minimis-Schwellenwerte einhalten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Angebot/Kostenvoranschlag
- KBA-Zulassungsnachweis
- De-minimis-Erklärung
- Zulassungsbescheinigung
Bewertungskriterien
- Fahrzeugsegment gem. KBA (Minis/Kleinwagen)
- Max. 1.000 km Neufahrzeuge bzw. 5.000 km Vorführfahrzeuge
- Einzel- und kumulierte De-minimis-Beihilfen
Beschreibung
Das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt gezielt den Erwerb, das Leasing sowie die Langzeitmiete von neuen oder Vorführfahrzeugen mit reinem Batterie- oder Brennstoffzellenantrieb der Fahrzeugklasse M1 (Minis und Kleinwagen). Antragsberechtigt sind neben kommunalen Gebietskörperschaften auch soziale Dienstleistungsunternehmen für ältere, kranke oder behinderte Menschen, natürliche Personen als Freiberufler:innen, Einzel- und Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Anbieter:innen stationsbasierter Carsharing-Angebote. Voraussetzung ist der Sitz oder die Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen, die Zulassung als Neu- oder Vorführfahrzeug gemäß KBA-Segment sowie die Einhaltung der De-minimis-Schwellenwerte. Gefördert werden ausschließlich Fahrzeuge ohne Stand- oder Verschleißschäden; bei Neufahrzeugen mit maximal 1.000 km Laufleistung, bei Vorführwagen mit bis zu 5.000 km und maximal 12 Monaten Zulassung. Die Förderhöchstsumme beträgt 5.000 € je Fahrzeug, Anträge können bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden.
Der Zuschuss wird als Festbetrag gewährt und kann pro Antragsberechtigtem für bis zu zehn Fahrzeuge beantragt werden. Zur Antragstellung sind unter anderem ein detailliertes Angebot oder Kostenvoranschlag, der KBA-Zulassungsnachweis, eine De-minimis-Erklärung sowie die Zulassungsbescheinigung vorzulegen. Eine Kombination mit anderen Landes- oder NRW.BANK-Zuschüssen ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um zinsverbilligte Darlehen. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Förderportal der Bezirksregierung Arnsberg. Nach positiver Prüfung wird ein Zuwendungsbescheid erteilt, wonach die Maßnahme beauftragt werden darf. Nach Umsetzung und Einreichung des Verwendungsnachweises wird der Förderbetrag überwiesen. Mit der Förderung soll der Markthochlauf der Elektromobilität in NRW beschleunigt und die Klimaschutzziele im Verkehrssektor aktiv vorangetrieben werden.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.