Zuschuss

Förderung von Sanierungsmaßnahmen (Hochwasserschutz, Wasserwirtschaft Steiermark)

Zuschüsse für Gemeinden, Wassergenossenschaften und Wasserverbände in der Steiermark zur Planung, Errichtung, Instandhaltung und Sanierung von Hochwasserschutzmaßnahmen. Antragstellung bei der Abteilung 14 – Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit, Graz.

Katastrophenschutz Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Unternehmensgröße: Beliebig
Förderquote: 40% - 100%
Projektstart ab: 01.01.2025

Förderziel

Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Gewässern und schutzbaulichen Einrichtungen nach Hochwasserschäden, inklusive Erhebung der Schäden, Genehmigungsverfahren, Abwicklung und Dokumentation.

Förderfähige Ausgaben

  • Planungs- und Projektierungskosten
  • Personalaufwendungen der Wasserbauabteilung
  • Baumaßnahmen (Herstellung, Instandhaltung, Betrieb)
  • Grund- und Eigentumsablösungen
  • Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Genehmigungsvorhaben

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Objektschutz- und Eigenvorsorgemaßnahmen an Bestandsgebäuden
  • Landwirtschaftliche Entwässerungsmaßnahmen außerhalb des Hochwasserschutzbereichs
  • Maßnahmen zur Betriebswasser- und Siedlungsentwässerung
  • Kostenerhöhungen ohne fachliche Genehmigung
  • Notwendige Studien ohne Bezug zu einem GE-RM oder Generellen Projekt

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einhaltung des Wasserbautenförderungsgesetzes (WBFG) und der Technischen Richtlinien für den Wasserbau (TRL-WB 23)
  • Vorlage einer gültigen Gefahrenzonenplanung gemäß WRG-GZPV
  • Erarbeitung bzw. Verfügbarkeit eines Gewässerentwicklungs- und Risikomanagementkonzepts oder Generellen Projekts
  • Einhaltung der wirtschaftlichen und ökologischen Planungsvorgaben
  • Sicherstellung der Eigen- und Landesmittelanteile

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formblatt Finanzierungsansuchen
  2. Formblatt Prüfliste Projektgenehmigung
  3. Formblatt Ermittlung der Finanzierungsanteile
  4. Projektunterlagen (Technischer Bericht, Pläne, Wirtschaftlichkeitsbewertung)
  5. Gefahrenzonenplan
  6. Gewässerentwicklungs- und Risikomanagementkonzept oder Generelles Projekt
  7. Wirtschaftlichkeitsbewertungsergebnis
  8. Bewilligungsbescheide (wasserrechtlich, naturschutzrechtlich)

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftlichkeit der Maßnahme
  • Einhaltung der technischen Richtlinien
  • Schutzwirkung gegenüber dem Bemessungshochwasser
  • ökologische Verbesserungen und Kompensation
  • Einbindung in übergeordnete Konzepte (GE-RM, GZP)

Beschreibung

Die Förderung von Sanierungsmaßnahmen im Bereich Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft in der Steiermark unterstützt gemeinnützige Organisationen, Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen bei der Planung, Errichtung, Instandhaltung und Wiederherstellung von schutzwasserbaulichen Anlagen. Ziel ist die Reduktion hochwasserbedingter Schäden an Gewässern und Schutzbauwerken, die Erhebung und Meldung der Schäden in der Bundes‐Hochwasserereignisdatenbank, die Abwicklung der technischen und finanziellen Genehmigungen sowie die Dokumentation und Evaluierung aller Projektdaten. Förderfähig sind insbesondere Baumaßnahmen zum Hochwasserrückhalt, linearen Gewässerschutzbauten und ökologischen Verbesserungen, ferner Planungs‐ und Projektierungskosten, Personalaufwand in den Wasserbauabteilungen, Grundablösungen sowie Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Genehmigungsverfahren. Die Fördersätze reichen je nach Gewässertyp, Maßnahme und Bauwerkskategorie von 40 % bis 90 % der anerkannten Kosten, wobei Bundesgewässer (inklusive Grenzgewässer) höher gewichtet werden als Interessentengewässer. Ein Gewässerentwicklungs‐ und Risikomanagementkonzept oder vergleichbare übergeordnete Planung sowie gültige Gefahrenzonenplanungen gemäß WRG‐Gefahrenzonenplanungsverordnung sind Finanzierungsvoraussetzungen. Projektanträge sind – je nach Kostenerfordernis – als Einzelantrag oder Sammelverzeichnis bei der Abteilung 14 – Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit des Landes Steiermark einzureichen.

Die Antragstellung erfolgt digital über die Hochwasserfachdatenbank und unterliegt der vierteljährlichen Budget‐ und Liquiditätsplanung. Die Abwicklung erfolgt in Kooperation mit der Bundesabwicklungsstelle (KPC – Kommunalkredit Public Consulting GmbH), die fachliche Prüfung und Empfehlung sowie die Beschlussfassung durch die Kommission Wasserwirtschaft vorbereiten. Sofortmaßnahmen bis 110 000 € können gesamtliste­risch, darüber hinaus einzeln beantragt werden. Nach Projektabschluss sichern verpflichtende Kollaudierung und Endabrechnung die Einhaltung fachlicher, ökologischer und haushaltsrechtlicher Vorgaben. Unterstützt wird damit ein integriertes Hochwasserrisikomanagement, das technische, gewässerökologische und kommunale Maßnahmen verzahnt, um Hochwassergefahren nachhaltig zu bewältigen und den guten ökologischen Zustand der Gewässer zu fördern.

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