Zuschuss

Förderung von sicherheitspolitischen Maßnahmen und Projekten

Förderung von sicherheitspolitischen Maßnahmen und Projekten in der Steiermark mit Schwerpunkt auf Einsatzorganisationen und Katastrophenschutz. Anträge jederzeit möglich.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2019
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark

Förderziel

Unterstützung von Einzelpersonen, Vereinen und Institutionen bei Tätigkeiten und Projekten von gesellschaftspolitischem Interesse, insbesondere im Bereich der Einsatzorganisationen und des Katastrophenschutzes.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Tätigkeiten bzw. Projekte von gesellschaftspolitischem Interesse
  • Fokus auf Einsatzorganisationen und Katastrophenschutz

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftlicher Förderungsantrag

Beschreibung

In der Steiermark werden sicherheitspolitische Maßnahmen und Projekte von hohem gesellschaftlichen Wert gezielt gefördert. Das Programm des Amts der Steiermärkischen Landesregierung, Landesamtsdirektion richtet sich an Einzelpersonen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die sich im Bereich Einsatzorganisationen und Katastrophenschutz engagieren. Mit dem Schwerpunkt auf Katastrophenschutz und Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt bzw. Demokratie werden Vorhaben unterstützt, die Vorkehrungen, Präventionsmaßnahmen und Schulungen sowie Aus- und Weiterbildungen für Einsatzkräfte vorsehen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und verfolgt das Ziel, die Einsatzfähigkeit sowie die Resilienz vor Ort nachhaltig zu stärken und das soziale Miteinander zu festigen.

Gefördert werden Projekte von gesellschaftspolitischem Interesse, insbesondere solche, die das Spektrum der Einsatzorganisationen erweitern oder innovative Ansätze im Katastrophenschutz umsetzen. Förderberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine und Institutionen, die einen schriftlichen Förderungsantrag einreichen. Anträge können fortlaufend gestellt werden, Beginn der Fördermöglichkeit war der 1. Jänner 2019 und eine Frist gibt es nicht. Voraussetzung für eine positive Förderentscheidung ist die Nachvollziehbarkeit des Projektvorhabens sowie die Prüfung eingereichter Originalrechnungen mit Zahlungsnachweisen. Die direkte Fördermaßnahme bietet eine zuverlässige Basis für alle Projektverantwortlichen, die einen Beitrag zur Sicherheit und zum sozialen Zusammenhalt in der Steiermark leisten möchten.

Antrag starten →