Förderung von Spielgruppen für Kleinkinder
Direkte Förderung von Spielgruppen für Kleinkinder in Tirol mit einem Fördersatz von 3 € pro Kind und Monat. Abrechnung erfolgt zweimal jährlich nach Vorlage des Abrechnungsformulars. Gültig seit 16.08.2023, keine fixen Antragsfristen.
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Förderkriterien
Förderziel
Spielgruppen sollen Kleinkindern ab dem 1. Lebensjahr erste soziale Erfahrungen außerhalb der Familie ermöglichen und auf den Besuch von Kinderkrippe oder Kindergarten vorbereiten. Die Förderung unterstützt Trägerorganisationen bei Betrieb und Ausstattung dieser elementarpädagogischen Einrichtungen.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Angebot muss der Allgemeinheit zugänglich sein
- Träger muss Verein, Körperschaft öffentlichen Rechts oder gemeinnützige Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit sein
- Vorlage einer Risikoanalyse gemäß § 17 Abs. 1 lit. a TKBetG
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Abrechnungsformular des Landes Tirol, Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
- Risikoanalyse gemäß § 17 Abs. 1 lit. a TKBetG
Beschreibung
In Tirol unterstützt das Land Tirol die Einrichtung von Spielgruppen für Kleinkinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum Übergang in den Kindergarten. Förderberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie andere gemeinnützige Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Diese Träger:innen können einen Zuschuss von 3 Euro pro Kind und Monat beantragen, der laufend zur Verfügung steht und seit dem 16. August 2023 unbefristet gewährt wird. Eine feste Antragsfrist entfällt, die Abrechnung erfolgt halbjährlich beim Amt für Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen auf Basis des eingereichten Abrechnungsformulars. Mit diesem Instrument werden erste soziale Erfahrungen außerhalb des familiären Umfelds gefördert und der pädagogische Übergang in Kinderkrippe oder Kindergarten vorbereitet.
Als Voraussetzungen gelten ein öffentlich zugängliches Angebot und der Nachweis, dass eine Risikoanalyse gemäß § 17 Abs. 1 lit. a TKBetG vorliegt. Zu den einzureichenden Unterlagen zählen das vollständig ausgefüllte Abrechnungsformular des Landes sowie die aktuelle Risikoanalyse. Für die Antragstellung entstehen keine Kosten. Die Förderhöhe berechnet sich aus der durchschnittlichen Belegung und der Wochenöffnungszeit; entsprechende Aufzeichnungen sind bei der Abrechnung vorzulegen. Der Abrechnungsschluss fällt auf den 20. Juni und den 20. November eines Kalenderjahres. Änderungen, welche die Förderhöhe beeinflussen, bedürfen einer vorherigen Zustimmung der Förderstelle, und auf Basis unrichtiger Angaben gewährte Mittel sind zurückzuerstatten. Die Förderung leistet einen wichtigen Beitrag, um Träger:innen eine nachhaltige, inklusive und qualitativ anspruchsvolle frühkindliche Betreuung in Tirol zu ermöglichen.