Förderung von „Start Guides“ zur Unterstützung der Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte in Unternehmen in Niedersachsen
Unternehmen in Niedersachsen können einen Zuschuss erhalten, wenn sie überbetrieblich tätige Start Guides einsetzen, um internationale Zuwanderer bei Praktika, Ausbildungen und Beschäftigungen zu integrieren.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Niedersachsen unterstützt Projekte, die internationale Fachkräfte für den niedersächsischen Arbeitsmarkt gewinnen und integrieren. Durch den Einsatz von Start Guides werden ausbildungs- oder beschäftigungsinteressierte internationale Zuwanderer mit regionalen Unternehmen vernetzt und bei betrieblichen Integrationsprozessen begleitet. Zusätzlich wird ein zentrales Koordinierungsprojekt zur Qualitätssicherung und landesweiten Abstimmung der Arbeitsmarktförderung gefördert.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben (Arbeitgeberbrutto)
- Externe Beratungskosten (bis max. 5.000 EUR)
- Pauschale Verwaltungsausgaben (8.000 EUR)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ausgaben, die über den Durchschnittssatz der Entgeltgruppe 13 TV-L hinausgehen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ansässigkeit in Niedersachsen
- Juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts
- Erfahrung in der arbeitsmarktbezogenen Integrationsarbeit
- Gesicherte Gesamtfinanzierung des Projekts
- Nachweis von Qualitätskriterien nach Scoring-Modell
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Start Guides
- Projektbeschreibung
- Erläuterungen zum Finanzierungsplan
- Tätigkeitsbeschreibung
- Kofinanzierungsbestätigung(en)
- Qualifikationsnachweise
- Gehaltsnachweise
- Grafische Darstellung der Projektinhalte
Bewertungskriterien
- Ausgangssituation und regionale Einbettung
- Zielsetzungen
- Zielgruppenbegleitung und Moderationsstrategie
- Projektmanagement
Beschreibung
Förderung von "Start Guides" ist ein innovatives Förderprogramm des Landes Niedersachsen, das darauf abzielt, die Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte in Unternehmen zu unterstützen. Überbetrieblich tätige Start Guides begleiten Unternehmen und international zugewanderte Personen bei der Zusammenführung von Ausbildungs- oder beschäftigungsinteressierten Akteur:innen. Dabei übernehmen die Start Guides Aufgaben wie die informative Unterstützung, die persönliche Begleitung bei betrieblichen Integrationsprozessen und die Vermittlung von Informationen zu ergänzenden Beratungs- und Förderangeboten. Das Programm unterstützt somit einen wichtigen integrativen Prozess, indem es sowohl die Bedürfnisse von Unternehmen mit Fachkräftebedarf als auch die individuellen Voraussetzungen der internationalen Zuwanderer:innen berücksichtigt.
Gefördert wird dieses Vorhaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben abdeckt – beispielsweise tatsächliche Personalausgaben bis zur Höhe des Durchschnittssatzes der Entgeltgruppe 13 TV-L, externe Beratungskosten sowie pauschale Verwaltungsausgaben. Die Projektdauer beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate, wodurch ausreichend Zeit für eine nachhaltige Umsetzung und Evaluierung der Maßnahmen gegeben ist. Antragsberechtigt sind in Niedersachsen ansässige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die Erfahrung in der arbeitsmarktbezogenen Integrationsarbeit aufweisen. Auch zentrale Koordinierungsprojekte, die die landesweite Abstimmung und Qualitätssicherung der Arbeitsmarktförderung unterstützen, werden berücksichtigt. Durch den Einsatz überbetrieblich tätiger Start Guides wird eine Brücke zwischen Unternehmen und internationalen Zuwanderer:innen geschlagen, um sowohl betriebliche als auch persönliche Erfolgsfaktoren in der Integration zu verknüpfen.
Das Förderprogramm zielt darauf ab, den Herausforderungen einer globalisierten Arbeitswelt pragmatische Lösungsansätze zu bieten. Neben der Förderung von individuell begleiteten Integrationsmaßnahmen spielt die Qualitätssicherung eine wesentliche Rolle – dies wird beispielsweise durch die Erfüllung spezifischer Qualitätskriterien wie der Darstellung der Ausgangssituation, klar definierter Zielsetzungen und eines schlüssigen Kommunikations- sowie Moderationskonzepts gewährleistet. Bewerbende müssen zudem die gesicherte Gesamtfinanzierung des Projekts nachweisen und sich an festgelegte Antragsstichtage halten, die üblicherweise der 31. März und der 30. September eines Jahres sind. Insgesamt stellt das Programm eine attraktive Fördermöglichkeit für Organisationen dar, die aktiv zur Integration internationaler Fachkräfte in Niedersachsen beitragen möchten, und bietet dabei gleichzeitig einen strukturierten Rahmen für die erfolgreiche Umsetzung der Projekte.
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