Förderung von Umweltbildung in NÖ
Förderung innovativer Projekte und Aktionen im Bereich Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung in Niederösterreich. Mindestkosten € 5.000,--. Anträge können jederzeit eingereicht werden, Entscheidungen vierteljährlich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Projekten und Aktionen im Bereich Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung. Damit soll der Prozess hin zu einem nachhaltigen Lebensstil angestoßen und beschleunigt werden, um unsere Umwelt als Lebensgrundlage nachhaltig zu sichern. Die eingereichten Maßnahmen orientieren sich an den Zielen des NÖ Klima- und Energiefahrplans und des NÖ Klima- und Energieprogramms.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Eigenleistungen der Förderwerber
- Investitionen
- Verpflegung
- Bereits geförderte Aktivitäten
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Niederösterreich oder eindeutige Wirkung des Projektes in Niederösterreich
- Schriftliche Antragstellung vor Projektbeginn; bei Projekten unter € 5.000,-- Einreichung bis spätestens 6 Monate nach Projektbeginn möglich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kostenaufstellung
- Finanzierungsplan
Beschreibung
In Niederösterreich werden innovative Projekte und Aktionen im Bereich Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung mit finanziellen Mitteln gefördert, um einen nachhaltigen Lebensstil zu stärken und unsere natürlichen Lebensgrundlagen langfristig zu sichern. Die Initiative richtet sich an außerschulische Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Niederösterreich oder an solche Vorhaben, deren Wirkung eindeutig in der Region entfaltet wird. Gefördert werden Vorhaben, die sich inhaltlich an den Zielen des niederösterreichischen Klima- und Energiefahrplans sowie des Klima- und Energieprogramms orientieren. Als direkte Zuschüsse decken die Beiträge bis zu 50 % der anerkannten Projektkosten ab, wobei der Gesamtförderbetrag maximal 25 000 € beträgt. Eine Mindestfördersumme setzt förderbare Gesamtkosten in Höhe von mindestens 5 000 € voraus.
Förderansuchen können fortlaufend eingereicht werden; die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt vierteljährlich. Voraussetzung ist eine schriftliche Antragstellung vor Projektbeginn, bei Kleinprojekten unter 5 000 € ist eine Einreichung bis spätestens sechs Monate nach Projektstart möglich. Dem Ansuchen sind eine aussagekräftige Projektbeschreibung, eine gegliederte Kostenaufstellung sowie ein detaillierter Finanzierungsplan beizulegen. Nicht förderfähig sind Eigenleistungen der Antragstellenden, Investitionen, Verpflegung sowie bereits geförderte Maßnahmen. Mit dieser langfristig angelegten Fördermaßnahme wird ein breit angelegter Impuls zur Umweltbildung gesetzt, der Multiplikator:innen, Expert:innen und Interessierte gleichermaßen motiviert, aktiv zum Klimaschutz beizutragen.
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