Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
KMU erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 80 % der Beratungskosten (max. 2.800 €) für externe Einzelberatungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Anträge online möglich bis 31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Programms ist es, die Erfolgsaussichten, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu stärken, indem die Kosten für qualifizierte externe Beratungen reduziert werden.
Förderfähige Ausgaben
- Externe Beratungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen
- Vermittlungstätigkeiten
- Erwerb von Waren oder Dienstleistungen bei Berater:innen
- Rechts- und Versicherungsberatung, steuerberatende Tätigkeiten
- Beratungen zu Fördermitteln
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Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz und Geschäftsbetrieb bzw. Zweigniederlassung in Deutschland
- KMU gemäß EU-Definition
- Nur konzeptionelle Einzelberatungen (keine Seminare/Workshops/Gruppen)
- Beratung durch zertifizierte, selbstständige Berater:innen
- Maximal 5 Beratungstage pro Antrag
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollmacht (falls bevollmächtigt)
Beschreibung
Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz bzw. Zweigniederlassung in Deutschland bei wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragestellungen. Ziel ist die Stärkung der Leistungs-, Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit durch qualifizierte externe Einzelberatungen. Gefördert werden konzeptionelle Beratungstage, in denen nach einer Analyse der Unternehmenssituation Schwachstellen identifiziert und praxisnahe Handlungsempfehlungen erarbeitet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vergibt gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der die Hemmschwelle für professionelle Beratung senkt und damit maßgeblich zur Innovationsförderung und Arbeitsplatzsicherung beiträgt.
KMU gemäß EU-Definition können bis zum 31. Dezember 2026 pro Antrag bis zu fünf Beratungstage (maximal zwei pro Jahr) beantragen und erhalten einen Förderanteil von bis zu 80 % der Beratungskosten, höchstens jedoch 2.800 €. Voraussetzung ist die Beauftragung selbstständiger Berater:innen mit anerkanntem Qualitätssicherungsinstrument. Anträgen müssen vor Beginn der Beratung online über die BAFA-Plattform eingereicht werden; ein Kumulierungsverbot mit anderen öffentlichen Zuschüssen ist zu beachten. Die Beratungstage dürfen nicht in Seminaren oder Gruppenveranstaltungen stattfinden, Rechts- und Steuerberatungen sind ausgeschlossen. Einzige erforderliche Unterlage im Antragsprozess ist gegebenenfalls eine Vollmacht bei bevollmächtigter Antragstellung. Durch diesen Zuschuss haben KMU die Möglichkeit, Optimierungs- und Nachholbedarf professionell zu adressieren und ihre Zukunftsfähigkeit nachhaltig auszubauen.
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