Förderung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung und dem Schutz von Gewässern (ELER/GAK VV GewSan)
Zuschuss für Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung und zum Gewässerschutz in Brandenburg. Gefördert werden konzeptionelle Vorarbeiten, Planungen nach HOAI und investive Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur. Anträge online möglich bis 31.12.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die Abmilderung negativer anthropogener Einflüsse auf Oberflächengewässer, die Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie die Verbesserung der Gewässerqualität zur Umsetzung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie und EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Zudem soll ein nachhaltiges Wasserressourcenmanagement und eine ökologische Bewirtschaftung der Wasserressourcen gemäß § 6 WHG gefördert werden.
Förderfähige Ausgaben
- Machbarkeitsstudien
- Monitoring und Untersuchungen
- Konzepte, Dokumentationen und Planungen gemäß HOAI Leistungsphasen 1–4
- Investive Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung (z. B. Umgestaltung der Gewässermorphologie, Verbesserung der Gewässerstruktur, Durchgängigkeit, Altarm- und Auenanbindung, naturnahe Ufergestaltung, Wasserretention)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Eigenleistungen
- Erbbauzinsen, Kreditbeschaffungskosten, Bank- und Kontoführungsgebühren, Buchführungskosten
- Skonti
- Leasingkosten
- Erbabfindungen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit im Land Brandenburg als Landesamt für Umwelt oder Gewässerunterhaltungsverband
- Nachweis eines Nutzungsrechts oder Zustimmung des Grundstückseigentümers
- Vorliegen behördlicher Zulassungen (z. B. Baugenehmigung, wasserrechtliche Zulassung)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kurzinformation zum Programm
- Verwaltungsvorschrift VV GewSan
- Erklärung Interessenkonflikt öffentliche Auftraggeber
Beschreibung
ELER/GAK VV GewSan unterstützt öffentlich-rechtliche Institutionen, Interessenverbände und Vereine in Brandenburg bei Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung und zum Schutz von Gewässern. Das Programm dient der Abmilderung negativer anthropogener Einflüsse auf Oberflächengewässer, der Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie der Umsetzung der Ziele der EG-Wasserrahmen- und EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf einem nachhaltigen Wasserressourcenmanagement und der ökologischen Bewirtschaftung gemäß § 6 WHG. Gefördert werden sowohl konzeptionelle Vorarbeiten als auch investive Maßnahmen, um die Gewässerqualität und -struktur im Land Brandenburg dauerhaft zu verbessern.
Förderfähig sind Machbarkeitsstudien, Monitoring und Untersuchungen sowie Konzepte, Dokumentationen und Planungen nach den Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI. Investive Maßnahmen umfassen etwa die Umgestaltung der Gewässermorphologie, naturnahe Ufergestaltungen, Verbesserung der Durchgängigkeit sowie Altarm- und Auenanbindungen zur Wasserretention. Voraussetzung für eine Förderung ist eine Tätigkeit als Landesamt für Umwelt oder Gewässerunterhaltungsverband im Land Brandenburg, der Nachweis eines Nutzungsrechts beziehungsweise eine Grundstückseigentümerzustimmung sowie behördliche Zulassungen. Mit einer 100 %igen Förderquote werden alle förderfähigen Ausgaben übernommen. Anträge können bis zum 31. Dezember 2027 online eingereicht werden.
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