Förderung von Wärmekonzepten für Quartiere
Förderung für die Erstellung anbieterneutraler Energie- und Wärmekonzepte für Neubau- und Bestandsquartiere in Nordrhein-Westfalen. Bis zu 60% Zuschuss, max. 45.000 € pro Quartier. Anträge bis 30.06.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Energie- und Wärmekonzepten inklusive erforderlicher Vorprüfungen und Untersuchungen für Neubau- und Bestandsquartiere mit mindestens 20 Wohneinheiten im Einfamilien- oder Doppelhausbereich beziehungsweise 30 Wohneinheiten im Mehrfamilienhausbereich. Ziel ist es, verschiedene Lösungsvarianten zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 zu untersuchen und dabei die geringsten CO₂-Vermeidungskosten aufzuzeigen.
Förderfähige Ausgaben
- Beratungsleistungen
- Vorprüfungen und Untersuchungen
- Konzepterstellung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Lage in Nordrhein-Westfalen
- Mindestens 20 Wohneinheiten im Einfamilien- oder Doppelhausbereich oder 30 Wohneinheiten im Mehrfamilienhausbereich
- Quartier kann auch Nichtwohneinheiten umfassen
- Anbieterneutrale und unabhängige Durchführung durch qualifizierte Beraterinnen oder Berater
- Vorherige Einholung von Kostenvoranschlag oder Angebot
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kostenvoranschlag/Angebot
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Qualifikationsnachweis der Berater:innen
- PIN-Code Bestätigung
Bewertungskriterien
- Anbieterneutralität und Unabhängigkeit
- Untersuchung von mindestens drei Wärmeversorgungsszenarien
- Einbindung erneuerbarer Wärmequellen
- Darstellung energetischer Gebäudestandards
- Qualifikation der Beratenden
Beschreibung
Das Förderprogramm „Förderung von Wärmekonzepten für Quartiere“ des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen sowie Privatpersonen dabei, zukunftsfähige und klimaschonende Wärmeversorgungskonzepte für Neubau- und Bestandsquartiere zu erarbeiten. Gefördert werden anbieterneutrale Beratungsleistungen, Vorprüfungen und Untersuchungen, die mindestens drei unterschiedliche Wärmeversorgungsszenarien untersuchen – von erneuerbaren Wärmequellen über Speichertechnologien bis zur Sektorenkopplung. Quartiere mit mindestens 20 Wohneinheiten im Einfamilien- oder Doppelhausbereich bzw. 30 Wohneinheiten im Mehrfamilienhausbereich können von einem Zuschuss in Höhe von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben profitieren, maximal jedoch 45 000 € pro Quartier. Ziel ist es, bis 2045 Klimaneutralität bei geringstmöglichen CO₂-Vermeidungskosten zu erreichen und die energetischen Gebäudestandards transparent darzustellen.
Anträge können bis zum 30. Juni 2027 eingereicht werden, solange Haushaltsmittel verfügbar sind. Voraussetzung für die Bewilligung ist die Lage des Quartiers in Nordrhein-Westfalen, die unabhängige Durchführung durch qualifizierte Berater:innen sowie die Vorlage eines Kostenvoranschlags oder Angebots. Neben der Projektbeschreibung sind ein Finanzierungsplan, Qualifikationsnachweis der Beratenden und eine PIN-Code-Bestätigung einzureichen. Die Prüfung erfolgt elektronisch über das Förderportal.NRW; nach positiver Prüfung erhält der:die Antragsteller:in den Zuwendungsbescheid und kann die Maßnahme beauftragen. Durch die Förderung entstehen handfeste Planungsergebnisse, die kommunale Wärmeplanung ergänzen und Investitionsentscheidungen in Neubau- und Quartierssanierungen fundiert unterstützen.
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