Förderung von Wärmepumpen in ausgewählten niedersächsischen Wohnquartieren
Förderung elektrischer Wärmepumpensysteme in ausgewählten niedersächsischen Wohnquartieren ergänzend zur BEG EM/WG. Zuschüsse von 500 € bis 7.250 € für Wärmepumpen und bis 2.500 € für Messtechnik. Antrag vor Beginn per E-Mail an KEAN.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Niedersachsen unterstützt den Kauf und Einbau elektrischer Wärmepumpensysteme inklusive Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Übertragungstechnik in ausgewählten Wohnquartieren und ergänzt damit die Bundesförderung "Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)" und "Bundesförderung effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)".
Förderfähige Ausgaben
- Elektrische Wärmepumpensysteme
- Einbau der Wärmepumpensysteme
- Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Übertragungstechnik
- Einbau der Messtechnik
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentum oder Errichtung eines Wohngebäudes in einem ausgewählten Wohnquartier in Niedersachsen
- Zuwendungsbescheid des BAFA für eine elektrische Wärmepumpe oder Bescheid der KfW für ein KfW-Effizienzhaus bzw. Finanzierungszusage der Hausbank
- Bescheinigung des Fachunternehmens zur sach- und fachgerechten Installation der Wärmepumpenanlage
- Einwilligung zur Datenübermittlung, -speicherung und -auswertung
- Abnahme der Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Übertragungstechnik durch die KEAN oder benannten Partner
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Zuwendungsbescheid des BAFA oder der KfW
- Finanzierungszusage der KfW-Bank (Effizienzhaus)
- Bescheinigung des Fachunternehmens
- Einwilligung zur Datenübermittlung
Beschreibung
Das Programm „Förderung von Wärmepumpen in ausgewählten niedersächsischen Wohnquartieren“ unterstützt Privatpersonen in Niedersachsen beim Einbau und Kauf elektrischer Wärmepumpensysteme einschließlich der zugehörigen Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Übertragungstechnik. Im Fokus stehen Wohngebäude in Quartieren, die von der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH (KEAN) ausgewählt wurden. Diese Landeszuschüsse ergänzen die Bundesförderung „Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ sowie „Bundesförderung effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)“ und fördern damit den Klimaschutz, Energieeffizienz sowie nachhaltige Quartiersentwicklung. Als Festbetragsfinanzierung gewährt das Land Förderbeträge von 500 € bis 7.250 € pro Wärmepumpensystem und zusätzlich bis zu 2.500 € für die Installation der Messtechnik.
Teilnahmeberechtigt sind Eigentümer:innen oder Bauherr:innen selbstgenutzter Wohngebäude in den definierten Quartieren. Voraussetzung ist ein positiver Zuwendungsbescheid des BAFA (elektrische Wärmepumpe) oder der KfW (Effizienzhaus) sowie eine fachunternehmerische Bescheinigung über die sachgerechte Installation. Zudem ist die Einwilligung zur Datenübermittlung, -speicherung und -auswertung erforderlich, und die Abnahme der Messtechnik muss durch die KEAN oder benannte Partner erfolgen. Der Antrag auf Landesförderung ist vor Maßnahmebeginn bei der KEAN einzureichen und erfolgt ergänzend zum Bundesantrag. Dieses Angebot richtet sich an alle, die eine klimafreundliche Heiztechnik nutzen und zugleich ihre Wohnquartiere energetisch zukunftsfähig gestalten möchten.