Zuschuss

Förderung von Wärmeübergabestationen

Förderung von Wärmeübergabestationen in NRW zur effizienten und klimafreundlichen Anbindung an Fernwärme- und Kältenetze. Zuschuss bis 1.000 € je Anlage; Anträge im verfügbaren Budgetrahmen bis 30.06.2027 möglich.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.06.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Unternehmensgröße: alle Größen
Fördersumme: 1.000 € je Anlage
Förderquote: 25%

Förderziel

Förderung von Stationen, die Wärme oder Kälte eines Versorgers in das kundenseitige Wärme- bzw. Kälteverteil­system übertragen und regulieren, um die Nutzung erneuerbarer Energien und KWK-Abwärme in Nordrhein-Westfalen zu stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Wärmeübergabestationen
  • Planungs- und Engineering-Leistungen
  • Installation und Baumaßnahmen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Ersatz- und Reparaturmaßnahmen
  • Laufende Betriebskosten
  • Wartungs- und Instandhaltungskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Maßnahme darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheids beauftragt werden
  • Stationen müssen geeignet sein, Wärme oder Kälte zu übertragen und zu regulieren
  • Bereitgestellte Wärme/Kälte muss zu wesentlichen Anteilen aus erneuerbaren Energien, Ab-/Umgebungswärme oder KWK stammen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kostenvoranschlag/Angebot
  2. Online-Antragsformular
  3. De-minimis-Erklärung
  4. Unternehmererklärung
  5. Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
  6. Erklärung des Energieversorgers

Bewertungskriterien

  • Anteil erneuerbarer Energien im Versorgungskonzept
  • Einbindung von Ab-/Umgebungswärme oder KWK
  • Wirtschaftlichkeit der Maßnahme

Beschreibung

Die „Förderung von Wärmeübergabestationen“ in Nordrhein-Westfalen richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Genossenschaften, kommunale Träger, gemeinnützige Organisationen und Vereine. Gefördert werden Stationen, die Wärme oder Kälte aus einem Fernwärme- bzw. Kältenetz in das kundenseitige Verteil­system übertragen und regeln. Voraussetzung ist, dass die eingespeiste Energie überwiegend aus erneuerbaren Quellen, Ab-/Umgebungswärme oder Kraft-Wärme-Kopplung stammt. Anträge können bis zum 30. Juni 2027 gestellt werden, solange Haushaltsmittel verfügbar sind. Die Fördersumme beträgt bis zu 1.000 Euro je Anlage und eine Förderquote von 25 Prozent auf zuwendungsfähige Investitionskosten, Planungs-, Engineering- und Installationsleistungen wird gewährt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht zulässig, das heißt Aufträge dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids vergeben werden.

Im Rahmen eines vereinfachten Online-Verfahrens sind Kostenvoranschlag, De-minimis-Erklärung, Unternehmer:innenerklärung sowie Nachweise über die Eignung der Stationen und die Energiequelle einzureichen. Die Auswahl basiert auf Kriterien wie dem Anteil erneuerbarer Energien im Versorgungskonzept, der Einbindung von Ab-/Umgebungswärme oder KWK und der Wirtschaftlichkeit. Nach positiver Prüfung erfolgt die Bewilligung, gefolgt von Ausführung und Verwendungsnachweis. Die Maßnahme trägt nachhaltig zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz bei und unterstützt Projektbeteiligte bei der klimafreundlichen Anbindung an bestehende Wärme- und Kältenetze.

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