Förderung von Wirtschaftsentwicklungsprojekten
Förderprogramm zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsentwicklung in der Steiermark durch Investitions-, Beratungs- und Sachleistungsprojekte. Anträge können im Zeitraum 01.01.2024 bis 30.06.2027 gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung verfolgt das zentrale Ziel der regionalen Wirtschaftsentwicklung in der Steiermark. Sie soll die Attraktivität des Standorts steigern und die Wettbewerbsfähigkeit der steirischen Wirtschaft langfristig stärken. Unterstützt werden Investitionsprojekte, Projekte für Beratungs- und Sachleistungen von Intermediären sowie Beratungsprojekte.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen
- Beratungsleistungen
- Sachleistungen von Intermediären
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- FörderungswerberInnen gemäß § 2 StWFG 2001
- Antrag muss vor Beginn des Projekts eingereicht werden
- Vor Antragstellung persönliches Beratungsgespräch mit der SFG
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Unterlagen laut SFG-Website
Beschreibung
Das Förderprogramm „Förderung von Wirtschaftsentwicklungsprojekten“ unterstützt als Zuschussinitiative gezielt Projekte in der Steiermark, um die regionale Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und den Standort nachhaltig zu stärken. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, Existenzgründer:innen sowie öffentliche Einrichtungen gemäß § 2 StWFG 2001. Gefördert werden Investitionsvorhaben, Beratungsleistungen und Sachleistungen von Intermediär:innen, wobei der Fokus auf Vorhaben liegt, die einen direkten Beitrag zur Stärkung der lokalen Wertschöpfung leisten. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 01.01.2024 bis zum 30.06.2027, in dem alle Anträge vor Projektbeginn bei der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH eingereicht werden müssen.
Das Programm verfolgt das Ziel, die Attraktivität der Steiermark als Wirtschaftsstandort zu erhöhen und langfristig eine solide Basis für Innovationen und Arbeitsplätze zu schaffen. Neben klassischen Investitionen in Sachanlagen werden auch fachliche und strategische Beratungsprojekte gefördert, um Unternehmen und Gründer:innen in ihrer Entwicklung zu begleiten. Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein persönliches Beratungsgespräch mit der SFG vor der Antragstellung sowie die Vorlage aller gemäß SFG-Website benötigten Unterlagen. Interessierte Förderungswerber:innen erhalten detaillierte Informationen zu den Einreichmodalitäten, Förderquoten und Belegpflichten direkt über das Portal der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Dieses Programm bietet eine wertvolle Gelegenheit, nachhaltige Wachstumsimpulse zu setzen und die regionale Ökonomie langfristig zu stärken.
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