Förderung von Wissenschaft und Forschung der Karl-Kolle-Stiftung
Promotions- und Habilitationsstipendien sowie Zuschüsse zu Auslandsstudienaufenthalten, Forschungsprojekten und wissenschaftlichen Veranstaltungen in Nordrhein-Westfalen. Anträge werden fortlaufend entgegengenommen; Entscheidungen erfolgen halbjährlich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Karl-Kolle-Stiftung fördert gemeinnützige Projekte in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung sowie soziales Engagement. Hauptschwerpunkte sind die Vergabe von Promotions- und Habilitationsstipendien, Zuschüsse zu Auslandsstudienaufenthalten, Unterstützung konkreter Forschungsprojekte, Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Auslobung wissenschaftlicher Preise zu Themen rund um Mensch – Technik – Umwelt.
Förderfähige Ausgaben
- Promotions- und Habilitationsstipendien
- Zuschüsse zu Auslandsstudienaufenthalten
- Projektbezogene Zuschüsse
- Auslobung wissenschaftlicher Preise
- Zuschüsse für wissenschaftliche Veranstaltungen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekte in NRW (vorrangig Ruhrgebiet, insbesondere Dortmund und Kreis Unna) oder angrenzenden Regionen bzw. Lateinamerika
- Zweckbindung an Wissenschaft, Forschung, Bildung, Erziehung oder soziales Engagement
- Berechtigung zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (Freistellungsbescheid)
- Einhalten der Stiftungssatzung und gesetzlicher Vorgaben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Projektantrag
- Projektbeschreibung
- Zweckbeschreibung des Projekts
- Zeitliche Planung/Projektzeitplan
- Angaben zu beteiligten Personen
- Finanzierungsplan
- Angabe der beantragten Fördersumme
- Kopie des Freistellungsbescheids
- Schriftliche Erklärung zur Anerkennung der Förderrichtlinien
Beschreibung
Die Karl-Kolle-Stiftung engagiert sich in Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Regionen für die Förderung von Wissenschaft, Forschung, Bildung und Erziehung. Im Fokus stehen insbesondere Promotions- und Habilitationsstipendien, Zuschüsse zu Auslandsstudienaufenthalten, projektbezogene Unterstützungen sowie finanzielle Mittel für wissenschaftliche Veranstaltungen und Auslobungen von Preisen rund um die Themen Mensch – Technik – Umwelt. Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, öffentlich-rechtliche Einrichtungen und Bildungsträger, darunter Hochschulen, Forschungsinstitute sowie Promovierende und Habilitierende. Anträge werden fortlaufend entgegengenommen, Entscheidungen trifft das Kuratorium jeweils halbjährlich.
Fördervoraussetzungen: Voraussetzung ist die Zweckbindung an Wissenschaft, Forschung, Bildung, Erziehung oder soziales Engagement. Antragstellende müssen zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt sein und die Vorgaben der Stiftungssatzung einhalten. Es werden Projekte im Ruhrgebiet (insbesondere Dortmund und Kreis Unna), weiteren Regionen Nordrhein-Westfalens sowie Lateinamerika bevorzugt. Zur Antragseinreichung sind ein ausgefüllter Projektantrag, eine Projektbeschreibung mit Zielsetzung, ein Zeitplan, Angaben zu beteiligten Personen, ein Finanzierungsplan inklusive beantragter Fördersumme, eine Kopie des Freistellungsbescheids und eine schriftliche Erklärung zur Anerkennung der Förderrichtlinien erforderlich. Die Stiftung gewährt die Mittel in Form von Zuschüssen und begleitet die Projekte durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in enger Abstimmung mit den Fördernehmer:innen.