Zuschuss

Förderung Vorarlberg Tourismus

Das Land Vorarlberg finanziert über eine Grundvereinbarung den Großteil des Budgets des Vereins „Vorarlberg Tourismus“. Anträge sind zu Jahresbeginn möglich.

Regionalförderung Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2018
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Vorarlberg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Förderung dient der Finanzierung der Leistungen des Vereins „Vorarlberg Tourismus“, indem das Land Vorarlberg als Gesellschafter einen Großteil des Jahresbudgets bereitstellt.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Grundvereinbarung zwischen dem Land Vorarlberg und dem Verein "Vorarlberg Tourismus"

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag mit Projektbeschreibung

Beschreibung

Förderung Vorarlberg Tourismus unterstützt die strategische Entwicklung und Vermarktung der Ferienregion Vorarlberg, indem das Land Vorarlberg als Gesellschafter einen Großteil des Jahresbudgets des Vereins „Vorarlberg Tourismus“ bereitstellt. Als Bestandteil der Regionalförderung zielt diese Zuschussmaßnahme darauf ab, die Aktivitäten in Marketing, Werbung und Tourismusentwicklung nachhaltig zu stärken. Der Förderrahmen umfasst Leistungen im Bereich Unternehmensfinanzierung, Beratung, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und trägt so wesentlich zur Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandorts Vorarlberg bei. Eine kontinuierliche Finanzierung garantiert die Umsetzung langfristiger Projekte und innovativer Kampagnen und legt den Grundstein für ein attraktives Gesamtpaket an Angeboten für nationale und internationale Gäste.

Gemeinnützige Organisationen profitieren, indem sie gemeinsam mit dem Vorstand des Vereins über eine gültige Grundvereinbarung Anträge zu Jahresbeginn einreichen. Erforderlich ist ein ausgefülltes Antragsformular samt Projektbeschreibung, das beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa), eingereicht wird. Da die Förderung fortlaufend zur Verfügung steht, können Förderperiode und Budget flexibel geplant werden. Die Rechtsgrundlage bildet die Allgemeine Förderrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL), die eine transparente und nachvollziehbare Abwicklung sicherstellt. Interessierte Organisationen können über die genannten Vorgaben gezielt Projekte realisieren, die Vorarlberg als Genuss- und Erlebnisdestination stärken und die nachhaltige Entwicklung der Region vorantreiben.

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