Zuschuss

Förderung zur Ausbildung von Bundesbediensteten im Finanzressort

Förderung von berufsbegleitenden Studienplätzen im Bachelor- und Master-Studiengang "Tax Management" an der FH Campus Wien für Bundesbedienstete im Finanzressort. Schriftliche Mitteilungen und Listen sind jeweils vor dem 1.8. eines Jahres einzureichen.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Fördersumme: 6.970 € pro Studienjahr und Studienplatz

Förderziel

Förderung von berufsbegleitenden Studienplätzen des Bachelor- und Master-Studiengangs „Tax Management“, um das interne Bildungsangebot akademisch zu ergänzen und den Finanzbediensteten eine den Wirtschaftstreuhändern vergleichbare Ausbildung zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Studiengebühren

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bundesbedienstete im Finanzressort müssen Teilnehmer sein
  • Schriftliche Mitteilung der angebotenen Bachelor- und Master-Studiengänge vor dem 1.8. eines jeden Jahres
  • Bekanntgabe der teilnehmenden Studierenden vor dem 1.8. eines jeden Jahres

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftliche Mitteilung der Studiengänge
  2. Liste der teilnehmenden Studierenden
  3. Rechnung über benötigte Fördermittel

Beschreibung

Die Förderaktion unterstützt berufsbegleitende Studienplätze im Bachelor- und Masterstudiengang Tax Management an der FH Campus Wien speziell für Bundesbedienstete im Finanzressort. Ziel ist es, das akademische Bildungsangebot intern zu ergänzen und eine Ausbildung auf dem Niveau von Wirtschaftstreuhänder:innen zu ermöglichen. Pro Studienjahr und Studienplatz wird ein Zuschuss in Höhe von 6.970 € gewährt. Gefördert werden bis zu 36 Bachelor- sowie 30 Masterstudierende, wobei Studiengebühren als förderfähige Ausgaben anerkannt sind. Die Maßnahmen gelten ganzjährig und richten sich an jene Dienststellen in Wien, die ihren Mitarbeiter:innen eine vertiefte steuerrechtliche und wirtschaftsrelevante Qualifikation eröffnen möchten.

Voraussetzung für die Bewilligung ist die schriftliche Mitteilung der angebotenen Bachelor- und Masterstudiengänge sowie eine Liste der teilnehmenden Studierenden jeweils vor dem 1. August eines Jahres. Als förderberechtigte Antragstellende gelten Bildungseinrichtungen in Kooperation mit dem Bundesministerium für Finanzen. Eingereicht werden müssen neben der Programmanschreibung und Studierendendaten eine Rechnung über die benötigten Fördermittel. Die Förderung wird als direkter Zuschuss gewährt und verlängert sich automatisch, bis das bereitgestellte Budget ausgeschöpft ist. Durch diese kontinuierliche Förderung soll langfristig eine nachhaltig konsolidierte Finanzverwaltung mit gut ausgebildeten Fachkräften sichergestellt werden.

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