Zuschuss

Förderung zur Erhöhung des Entgelts für Betreuungspersonal der Behindertenhilfe

Zweckzuschüsse des Bundes zur Erhöhung der Entgelte von Pflege- und Betreuungspersonal in Einrichtungen der Behindertenhilfe in der Steiermark. Auszahlungen ab 28.11.2022 bis zur Ausschöpfung des Volumens.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
28.11.2022
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Erhöhung der Entgelte von Pflege- und Betreuungspersonal der Behindertenhilfe, um eine bessere Bezahlung sicherzustellen und Zusatzleistungen durch Kompetenzverschiebungen des Betreuungspersonals abzudecken.

Förderfähige Ausgaben

  • Außerordentliche Entgelterhöhungen für Pflege- und Betreuungspersonal der Behindertenhilfe

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Verpflichtung als Dienstgeber durch entgeltgestaltende Vorschriften zur Auszahlung außerordentlicher Entgelterhöhungen
  • Betrieb einer mobilen, teilstationären oder stationären Einrichtung der Behindertenhilfe
  • Beschäftigung von Angehörigen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege, der Pflegefachassistenz oder Pflegeassistenz gemäß GuKG sowie von Diplom- und Fach-Sozialbetreuer:innen und Heimhelfer:innen gemäß StSBBG

Beschreibung

Bund und Land Steiermark gewähren zweckbezogene Zuschüsse zur Erhöhung der Entgelte von Pflege- und Betreuungspersonal in behördlich bewilligten Einrichtungen der Behindertenhilfe in der Steiermark. Gefördert werden Betreiber:innen von mobilen, teilstationären und stationären Einrichtungen, die aufgrund entgeltgestaltender Vorschriften verpflichtet sind, außerordentliche Entgelterhöhungen auszuzahlen. Die Maßnahme zielt darauf ab, eine angemessene Bezahlung sicherzustellen und zusätzliche Leistungen abzudecken, die durch Kompetenzverschiebungen des Personals entstehen. Auszahlungen erfolgen ab dem 28. November 2022 und sind bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens möglich. Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen aus den Themenfeldern Soziales, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales.

Als förderfähige Ausgaben gelten ausschließlich außerordentliche Entgelterhöhungen für Angehörige des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege, der Pflegefachassistenz oder Pflegeassistenz gemäß GuKG sowie von Diplom- und Fach-Sozialbetreuer:innen und Heimhelfer:innen gemäß StSBBG. Voraussetzung ist die Verpflichtung als Dienstgeber:in zur Auszahlung dieser Erhöhungen und der Nachweis über den Betrieb einer Einrichtung der Behindertenhilfe. Anträge können fortlaufend gestellt werden, solange Fördermittel verfügbar sind. Zuständig für die Abwicklung ist die Abteilung 11 „Soziales, Arbeit und Integration“ im Amt der Steiermärkischen Landesregierung, die alle Fördervoraussetzungen sowie den Ablauf der Antragstellung und Auszahlung koordiniert.

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